
Mit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich auch den Zufluss von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen im SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) als Vermögen und nicht mehr als Einkommen geregelt.
Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.
Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht.
Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.
Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.