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Rechtsanwältin Janssen und Rechtsanwalt Staudacher sind als Testamentsvollstrecker tätig. Beide Rechtsanwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT e.V.) und haben mit Erfolg am Lehrgang "Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)" teilgenommen.

Wenn Sie darüber nachdenken, in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Wir beraten Testamentsvollstrecker über ihre Rechte und Pflichten und unterstützen sie in der Ausführung der Testamentsvollstreckung.

Insbesondere beim Behindertentestament oder Bedürftigentestament bieten wir Beratung und Unterstützung beim Abfassen des Testaments und der Verwaltungsanordnung und bei der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers.