
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Ihr Vorteil: Wir vertreten nicht nur ein Fachgebiet, sondern gleich drei. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Wir sind eine der wenigen Kanzleien Berlins, die diese drei Rechtsgebiete bündeln. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen.
Beratung auch per Video mit Jitsi
Wir beraten Sie gerne auch per Video. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland.
Eine telefonische Beratung eignet sich, wenn bereits eine telefonische oder Videoberatung stattgefunden hat und eine Folgeberatung vereinbart wird. Natürlich stehen wir im laufenden Mandat gerne auch für telefonische Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.
Sie erreichen uns sowohl telefonisch zu unseren Telefonzeiten als auch per Mail, Fax oder über das elektronische Anwaltspostfach. Gern vereinbaren wir mit ihnen einen Beratungstermin. Bitte schicken Sie uns dazu eine Anfrage per Mail mit Ihrer Rückrufnummer oder rufen Sie uns an.
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Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Wir beraten Sie gern.
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Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Wir beraten Sie ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
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Sie haben geerbt und beziehen Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld, Hartz 4)? Ihr Erbe soll nicht an das Sozialamt gehen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Grundsicherungsgeld Bürgergeld und Erben
Behindertentestament
Elternunterhalt
Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026: was Sie vom Erbe behalten können.
Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.