
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Ihr Vorteil: Wir vertreten nicht nur ein Fachgebiet, sondern gleich drei. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Wir sind eine der wenigen Kanzleien Berlins, die diese drei Rechtsgebiete bündeln. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen.
Derzeit Beratung nur schriftlich, per Video oder am Telefon
Aufgrund der Corona-Pandemie beraten wir derzeit nur per Video, telefonisch oder schriftlich. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland. Beratung in unserer Kanzlei bieten wir im Moment nur an, wenn der Kontakt vor Ort zwingend erforderlich ist. Dabei gelten die 2G-Regeln (genesen und/oder nachweislich vollständig geimpft).
Sie erreichen uns sowohl telefonisch zu unseren Telefonzeiten als auch per Mail, Fax oder über das elektronische Anwaltspostfach. Gern vereinbaren wir mit ihnen einen Beratungstermin. Bitte schicken Sie uns dazu eine Anfrage per Mail mit Ihrer Rückrufnummer oder rufen Sie uns an.
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Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Wir beraten Sie gern.
Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Wir beraten Sie ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
Sie haben geerbt und beziehen Hartz 4? Ihr Erbe soll nicht an das Sozialamt gehen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Wir sind für Sie erreichbar!
Auch während der Corona-Krise sind wir weiter für Sie erreichbar.
Nettoeinkommen bis 11.000,-€ monatlich berücksichtigt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2022
Ab dem 01.01.2022 erhöhen sich nicht nur die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle, sondern die Einkommensstufen wurden von 10 auf 15 erhöht und damit
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.