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Im Internet sind viele Webseiten mit Unterhaltsrechnern zu finden, die Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln. Doch diese Ergebnisse sind mit Vorsicht zu genießen.

Denn der am Ende wirklich zu bezahlende oder zu erwartende Betrag weicht in den meisten Fällen erheblich von dem ab, was die automatischen Unterhaltsrechner ausgeben.

Seit der Unterhaltsreform 2008 hat der die Kinder betreuende Elternteil nur einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes. In den Jahren danach kann der betreuende Elternteil zwar mit Unterhalt rechnen, doch die Höhe hängt von der konkreten Familiensituation ab. Auch die Höhe des Unterhalts für Partner ohne Kinder oder mit erwachsenen Kindern hängt sehr stark von vielen einzelnen Faktoren ab. Wir beraten Sie gern umfassend, was bei einer Trennung oder Scheidung auf Sie zukommt. Sprechen Sie uns an.