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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende heißt ab 01.01.2023 Bürgergeld. Viele kennen sie als Hartz 4 oder Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV, ALG II oder ALG 2 genannt).

 

Wer keinen Anspruch auf Bürgergeld hat, weil er nicht arbeiten kann oder darf, kann vom Sozialamt Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

 

Gern beraten wir Sie bei den Fragen und Problemstellungen, die im Zusammenhang mit dem Bürgergeld (bis 31.12.2022  AlG II, Hartz 4, auch Hartz IV, ALG 2 genannt) oder Grundsicherung auftreten.

 

Als Fachanwälte für Erbrecht und für Sozialrecht beraten wir zu den Fragen zum Erbe während des Bezuges von Bürgergeld / AlG II oder zur Gestaltung eines Bedürftigentestaments, wenn Ihre Angehörigen Bürgergeld (bisher AlG II) beziehen oder zum Testament, wenn Sie ein behindertes Kind haben und diesem mit einem Behindertentestament mehr als einen Lebensstandad wie bei Soziahilfe zukommen lassen wollen und das Familienvermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen wollen.

 

Weitere Informationen zu Hartz 4 und Sozialamt

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen rund um das Bürgergeld (bisher Hartz 4):