
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass das Kindergeld ab dem 01.01.2023 erhöht wird, um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.01.2023 ist bereits veröffentlicht.
Der BGH ändert seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt...
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Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld.
Um Unterhaltsansprüche von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten durchzusetzen, ist erst einmal Kenntnis von der Höhe des Einkommens des unterhaltsverpflichteten Ehegatten notwendig.