Erbrecht
LG Ellwangen 20.11.2025: Rechenschaftsanspruch der Erben kann in Vorsorgevollmacht ausgeschlossen werden
Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.
Erbschaft bei Grundsicherung oder Eingliederungshilfe: Wann darf das Sozialamt auf Erbansprüche zugreifen?
Wer Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe erhält und geerbt hat, muss häufig mit dem Zugriff des Sozialhilfeträgers auf den Nachlass rechnen. Doch die rechtlichen Hürden für die sogenannte Überleitung von Erbansprüchen sind hoch – das zeigen aktuelle Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg eindrücklich.
Sozialrecht
Regelbedarfe Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und Sozialhilfe seit 01.01.2024
Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.
Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld - neue Vermögensfreibeträge
Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.
Familienrecht
Fällt die 100.000 € Grenze beim Elternunterhalt?
Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Reform der Pflegeversicherung auch die 2020 eingeführte Einkommensgrenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen.
Selbstbehalt beim Elternunterhalt - Unterhaltsleitlinien 2026
Das Kammergericht in Berlin hat in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 die neuen Selbstbehalte beim Elternunterhalt veröffentlicht
Über uns
Thomas Staudacher erhält Fortbildungsbescheinigung 2025 Deutscher Anwaltverein
Thomas Staudacher hat für das Jahr 2025 die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins erhalten.
BRAK-Fortbildungszertifikat für Rechtsanwalt Thomas Staudacher: Qualität durch kontinuierliche Weiterbildung
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt das Fortbildungszertifikat an Anwältinnen und Anwälte, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig fortbilden und dies nachweisen können. Das Zertifikat ist mit dem Gütesiegel „Qualität durch Fortbildung“ verbunden und gilt als Anerkennung besonderer Qualifikation und Engagements im Anwaltsberuf.


