Erbrecht
OLG Köln 15.12.2023: Sozialamt darf keinen Erbschein beantragen
OLG Köln lehnt Erbscheinsantrag des Sozialamts mit Beschluss vom 15.12.2023 ab
Das OLG Köln hat einen Erbscheinsantrag des Sozialhilfeträgers abgelehnt, da kein Antragsrecht auf einen Erbschein als Gläubiger besteht.
BSG Urteil 11.09.2020: Rückforderung Sozialhilfe als Darlehen von Erben nicht durch Bescheid
BSG lehnt Rückforderung von Sozialhilfedarlehen von den Erben durch Bescheid ab.
Das BSG hat mit Urteil vom 11.9.2020 – B 8 SO 3/19 R entschieden, dass Sozialhilfe, die dem Erblasser als Darlehen bewilligt wurdem, von den Erben nicht durch Bescheid als Kostenersatz nach § 102 SGB XII gefordert werden darf.
Sozialrecht
OLG Hamburg 18.12.2023: Kostenloser Erbschein für Sozialleistungen nur bei beschränktem Antrag
Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat das OLG Hamburg entschieden, dass ein Erbschein nur dann nach § 64 SGB X kostenlos ist, wenn er ausschließlich für einen Antrag auf Sozialleistungen beantragt und erteilt wird.
BSG 27.02.2019 Kein Kostenersatz der Erben nach § 102 SGB XII für rechtwidrige Leistungen an den Erblasser
Das BSG hat mit Urteil vom 27.2.2019 – B 8 SO 15/17 R entschieden, dass als Kostenersatz nach § 102 SGB XII nur rechtmäßig gewährte Leistungen zurückgefordert werden dürfen.
Familienrecht
BGH Beschluss 23.10.2024 niedrigerer Selbstbehalt beim Elternunterhalt
Mit Beschluss vom 23.10.2024 Aktenzeichen XII ZB 6/24 hat der Bundesgerichtshof den Selbstbehalt beim Elternunterhalt niedriger angesetzt als zuvor das OLG Düsseldorf und das OLG München.
OLG München 06.03.2024: 5.500 Euro Selbstbehalt beim Elternunterhalt?
OLG München: Selbstbehalt beim Elternunterhalt 5.500 Euro?
Mit Beschluss vom 06.03.2024 hat das OLG München entschieden, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt ab dem 01.01.2020 mit 5.500 Euro anzusetzen ist.
Über uns
Susanne Janssen erhält erneut Gütesiegel für Fortbildung von der Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verleiht auf Antrag ein Fortbildungszertifikat, wenn die Antragstellenden eine regelmäßige Fortbildung über einen Zeitraum von drei Jahren nachweisen können. Das Zertifikat der BRAK ist verbunden mit dem Gütesiegel „Qualität durch Fortbildung“.
Susanne Janssen und Thomas Staudacher 2023 und 2024 von FOCUS als TOP-Fachanwälte empfohlen
Beide Partner der Kanzlei Janssen & Staudacher werden 2023 und 2024 in Folge vom Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwälte Deutschlands empfohlen. Damit zählen Susanne Janssen und Thomas Staudacher zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.