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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verleiht auf Antrag ein Fortbildungszertifikat, wenn die Antragstellenden eine regelmäßige Fortbildung über einen Zeitraum von drei Jahren nachweisen können. Das Zertifikat der BRAK ist verbunden mit dem Gütesiegel „Qualität durch Fortbildung“.

susanne janssen 2Die Rechtsanwältin Susanne Janssen ist Fachanwältin für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Sie bildet sich regelmäßig fort und erhielt nun ein weiteres Mal das Fortbildungszertifikat der BRAK. Damit verbunden ist das zeitlich befristete Recht, künftig das Gütesiegel der BRAK „Qualität durch Fortbildung“ zu nutzen.

Um das Zertifikat der BRAK zu erhalten, müssen die Fortbildungen viele verschiedenen Themen umfassen, und durch die Teilnahme an Seminaren, Fachveranstaltungen, Qualitätszirkeln und anderem über einen Zeitraum von drei Jahren nachgewiesen werden.

Das Gütesiegel der BRAK bescheinigt Anwältin Susanne Janssen, dass sie Fortbildungen absolviert hat zur aktuellen Rechtsprechung in ihren Fachgebieten Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Außerdem hat Sie Fortbildungen besucht zu Kostenrecht, Verfahrensrecht und anwaltlichem Berufsrecht, die der Qualitätssicherung dienen für ihre Arbeit als Anwältin und für die Kanzlei.