Mit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2024 hat der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich auch den Zufluss von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen im SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe) als Vermögen und nicht mehr als Einkommen geregelt.
Die Regelbedarfe beim Bürgergeld (bisher AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht.
Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht.
Das Bürgergeldgesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft. Viel mehr Vermögen als bisher bleibt anrechnungsfrei.
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.
Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.