
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.
Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.
Das LSG Bayern hat mit Urteil vom 19.11.2019 L 16 AS 782/16 entschieden, dass nur rechtmäßig erbrachte Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückgefordert werden können.
Das Sozialschutz-Paket ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und enthält für einen begrenzten Zeitraum Sonderregelungen, die es erleichtern, AlG-II (Hartz4) in Anspruch zu nehmen.
Mit Urteil vom 05.11.2019 1 BvL 7/16 hat das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen nach dem SGB II teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwar hat das BVerfG eine Minderung der Leistungen um 30% nicht generell für verfassungswidrig erklärt, jedoch den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgefordert und wichtige Einschränkungen gemacht.
Das Landgericht Aachen hat am 14.03.2017 entschieden, dass das Sozialamt von einer Enkelin das vom Großvater gezahlte Taschengeld als Anstandsschenkungen nicht zurückfordern kann.