Das Kammergericht in Berlin hat in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 die neuen Selbstbehalte beim Elternunterhalt veröffentlicht
Der Selbstbehalt nach den Leitlinien des Kammergerichts beträgt für das unterhaltspflichtige Kind 2.650 € zuzüglich 70% des darüberhinausgehenden Einkommens.
Der angemessene Selbstbehalt des mit dem unterhaltspflichtigen Kindes zusammenlebenden Ehegatten beträgt nach den Leitlinien des Kammergerichts 2.120 €.
Dies entspricht der Entscheidung des BGH vom 23.10.2024, die einen maßvoll erhöhten Selbstbehalt gebilligt hat und nach der nur das den Mindestselbstbehalt übersteigende Einkommen nur zu 30 % berücksichtigt wird.



