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Sie beziehen Bürgergeld (bis 2022 Hartz 4) und werden erben? Erbschaft und Sozialleistungen - so behalten Sie möglichst viel vom Erbe

Wenn Sie Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II, ALG II, Hartz IV oder Hartz 4 genannt) beziehen und erben, so wird das Erbe als Vermögenszufluss auf die Leistungen angerechnet. Wissen Sie bereits jetzt von einem künftigen Erbe, sollten Sie daher rechtzeitig klären, wie der Nachlass sinnvoll gestaltet werden kann. Das können Sie nur mit denjenigen besprechen, von denen Sie erben werden, also den künftigen Erblassern. Wir beraten die Angehörigen, die einen Bürgergeld-Beziehenden (bis 2022 AlG-II Empfänger) als Erbe einsetzen wollen z.B. zur Gestaltung eines Bedürftigentestaments.

 

Durch eine sinnvolle Gestaltung des Erbes kann teilweise vermieden werden, dass nur das JobCenter vom Erbe profitiert und Sie letztlich leer ausgehen. So kann zum Beispiel ein Empfänger von Sozialleistungen geerbte Vermögen behalten, wenn die Vorschriften über das Schonvermögen anzuwenden sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Bürgergeld Leistungsbezieher eine Eigentumswohnung erbt, die er selbst bewohnt und die angemessen ist, oder wenn er ein angemessenes Auto erbt.

Durch das Bürgergeldgesetz erhöhen sich die Vermögensgrenzen ab dem 01.01.2023 teils erheblich.

Wir beraten Sie dazu, wie Sie sich als Bürgergeld-Beziehender (AlG-II Leistungsempfänger) nach einem Erbfall verhalten müssen, wie Sie dies dem JobCenter mitteilen und wie Sie das Erbe legal so verwenden können, dass Sie möglichst selbst davon etwas behalten dürfen. Wir beraten Sie, wie Sie das richtig und gesetzeskonform gestalten, damit Ihnen selbst mehr bleibt.

Nach der Rechtslage bis 31.07.2016 war geschütztes Vermögen nur zu Lebzeiten geschützt. Verstarb der bedürftige Erbe später selbst, so konnten dessen Erben vom JobCenter zum Ersatz der Kosten aufgefordert werden. Diesen Ersatzanspruch gegen die Erben gibt es jetzt nur noch im SGB XII, dem Recht der Sozialhife.

Sie erben und der Erblasser hat Bürgergeld / ALG II bezogen oder hatte Schulden?

Das Job Center konnte bis 31.07.2016 von den Erben eines Leistungsempfängers Ersatz für das in den letzten zehn Jahren geleistete ALG II fordern. Ab 01.08.2016 gilt dies nicht mehr. Zu beachten ist aber, dass Erben von Sozialhilfeempfängern weiterhin Kostenersatz leisten müssen.

Auch wenn der Erblasser Schulden beim Job Center hatte, z. B. Leistungen nur als Darlehen bekommen hat, gehen diese auf die Erben über. Denn ein Erbe bewirkt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Auf die Erben gehen nicht nur Vermögenswerte über, sondern auch Ersatzansprüche und Schulden des Erblassers.

 

Wir beraten Sie, ob und welche Leistungen Sie als Erbe dem JobCenter ersetzen müssen. Außerdem klären wir mit Ihnen, durch welche Maßnahmen Sie die Haftung ausschließen oder begrenzen können. Auch ob es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen, besprechen wir mit Ihnen.