
Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht.
Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.
Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2022 erhöht.
Das Sozialschutzpaket wurde durch Gesetz vom 22.11.2021 verlängert.
Das LSG Bayern hat mit Urteil vom 19.11.2019 L 16 AS 782/16 entschieden, dass nur rechtmäßig erbrachte Leistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens zurückgefordert werden können.
Das Sozialschutz-Paket ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und enthält für einen begrenzten Zeitraum Sonderregelungen, die es erleichtern, AlG-II (Hartz4) in Anspruch zu nehmen.