
Deutsche Renter, die sich beispielsweise überwiegend auf Mallorca oder auf den griechischen Inseln aufhalten, vererben ihren Nachlass nach dem Recht des Staates des Aufenthaltsortes. Das kann die in Deutschland wohnenden Kinder oder andere Angehörige vor schwierige Probleme in der Nachlassabwicklung stellen.
Mit Urteil vom 12.12.2018 hat das LSG Niedersachen-Bremen entschieden, dass ein AlG-II Empfänger der ca. 190.000 € geerbt und diese innerhalb von etwas mehr als 2 Jahren ausgegeben hatte, wegen sozialwidrigen Verhaltens zum Ersatz der Kosten verpflichtet ist.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren am 06.08.2018 entschieden, dass das JobCenter verlangen kann, dass ein Miterbenanteil zur Sicherung an das JobCenter verpfändet wird und Leistungen als Darlehen beantragt wird.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016 Grundsätze zum Ausgleich von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen aufgestellt.
Am 29.06.2016 hat der BGH entschieden, dass Schenkungen auch nach der 10-Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden müssen, wenn der Erblasser den Gegenstand weiterhin im Wesentlichen selber nutzt.
Das SG Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 Az S 4 AS 921/15 entschieden dass ein AlG-II Empfänger seinen Pflichtteil nach dem erstverstorbenen Elternteil aus einem Berliner Testament geltend machen muss. Das Gericht geht zwar davon aus, dass im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.