
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren am 06.08.2018 entschieden, dass das JobCenter verlangen kann, dass ein Miterbenanteil zur Sicherung an das JobCenter verpfändet wird und Leistungen als Darlehen beantragt wird.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 22.11.2016 Grundsätze zum Ausgleich von Pflegeleistungen unter Abkömmlingen aufgestellt.
Am 29.06.2016 hat der BGH entschieden, dass Schenkungen auch nach der 10-Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden müssen, wenn der Erblasser den Gegenstand weiterhin im Wesentlichen selber nutzt.
Das SG Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 Az S 4 AS 921/15 entschieden dass ein AlG-II Empfänger seinen Pflichtteil nach dem erstverstorbenen Elternteil aus einem Berliner Testament geltend machen muss. Das Gericht geht zwar davon aus, dass im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.
Das Bayerische LSG hat mit Urteil vom 22.07.2015 entschieden, dass Bestattungskosten von einer als Einkommen zu berücksichtigenden Erbschaft nur im Monat des Zuflusses abgezogen werden könnten. Bei dem Zufluss handelte es sich um Steuererstattungen die dem Erben Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Anfall der Erbschaft könnten nur berücksichtigt werden, soweit sie im jeweiligen Zuflussmonat anfallen.
Mit Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R - hatte das BSG entschieden, dass eine Erbschaft, die während des Bezuges von AlG-II anfällt, grundsätzlich Einkommen ist. Zu berücksichtigen ist der Zufluss der Erbschaft ab dem Zeitpunkt wenn die Erbschaft als bereite Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, also zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet werden können.