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Sie beziehen Leistungen vom Sozialamt und werden erben?

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen und erben, wurde das Erbe bis Ende 2022 als Vermögenszufluss wie Einkommen behandelt und auf die Leistungen angerechnet

Ab dem 01.01.2023 wird eine Erbschaft nicht mehr als Einkommen, sondern nur noch als Vermögen berücksichtigt. Dabei werden die in der Sozialhilfe gegebenüber dem Bürgergeld deutlich geringeren Vermögensfreibeträge abgezogen.

Wissen Sie schon jetzt, dass Sie künftig erben werden, ist es sinnvoll rechtzeitig zu klären, wie das Erbe oder die Vermögensübertragung am besten gestaltet werden kann. Dazu müssen Sie diejenigen in Ihre Überlegungen einbeziehen, von denen Sie erben werden, also die künftigen Erblasser.

Durch eine sinnvolle Planung des Erbes können Sie teilweise vermeiden, dass das Erbe nur dem Sozialamt zu Gute kommt und Sie am Ende leer ausgehen. So kann zum Beispiel ein Empfänger von Sozialhilfe Vermögen als Schonvermögen erhalten. Doch Schonvermögen ist nur geschützt, solange der bedürftige Erbe lebt. Verstirbt der bedürftige Erbe später selbst, so können dessen Erben vom Sozialamt zum Ersatz der Kosten aufgefordert werden.

Die Anrechnung von Erbschaften für Bürgergeld-Leistungsbeziehende (bisher Hartz IV) erfolgt ab dem 01.07.2023 ebenfalls nur noch als Vermögen, dort jedoch unter Berücksichtigung erheblich großzügigerer Freibeträge.

 

Sie erben und der Erblasser hat Sozialhilfe bezogen?

Das Sozialamt kann von den Erben eines Sozialhilfeempfängers Ersatz fordern für die in den letzten zehn Jahren geleistete Sozialhilfe. Dies gilt nicht für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Auch für Erben von Bürgergeld-Beziehenden (bis 31.12.2022 Hartz IV) gilt der Ersatzanspruch nicht.

Wenn der Erblasser Schulden beim Sozialamt hatte, so kann sich das Sozialamt an die Erben halten. Denn ein Erbe bewirkt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge: Auf die Erben gehen nicht nur Vermögenswerte über, sondern auch Ersatzansprüche und Schulden des Erblassers.

Wir beraten Sie, ob und welche Leistungen Sie als Erbe dem Sozialamt ersetzen müssen. Außerdem klären wir mit Ihnen, durch welche Maßnahmen Sie die Haftung ausschließen oder begrenzen können. Auch ob es sinnvoll ist, das Erbe auszuschlagen, besprechen wir mit Ihnen.

 

Erbschaft beim Bürgergeld (bisher Hartz 4): Einkommen oder Vermögen?

Ab dem 01.07.2023 gelten Erbschaften nur noch als Vermögen, das nach Abzug der Freibeträge berücksichtigt wird.

Ob diese Regelung auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit Erbfällen anzuwenden ist, also nicht nur Erbe, sondern auch auf Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche oder gar Todesfallleistungen aus Lebensversicherungen bleibt abzuwarten.

Für die Frage, ab wann Vermögen anzurechnen ist, gilt die Rechtsprechung des BSG weiter: erst dann, wenn die Erbschaft tatsächlich zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung steht, ist sie anzurechnen, was bei einem Streit in einer Erbengemeinschaft, oder wenn kein Erbschein vorliegt nicht sofort mit dem Todesfall, sondern entsprechend später der Fall sein kann.