taetigkeitsgebiete-2.jpg
janssen-2.jpg
thomas-staudacher-headset.jpg
neutral.jpg
janssen-staudacher.jpg
neutral-5.jpg
neutral-4.jpg

Hartz 4 und Sozialamt - sozialwidriges Verhalten?

 

Im Einzelfall kann Ihnen das Sozialamt oder JobCenter vorwerfen, dass Sie durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten schuldhaft die Voraussetzungen für Leistungen herbeigeführt haben.

Dann wird von Ihnen Kostenersatz gefordert, das heißt Sie sollen Leistungen erstatten oder das JobCenter oder Sozialamt will Ihre Leistungen kürzen. Das ist nur zulässig, wenn das Verhalten sozialwidrig ist. Das bedeutet, der Grund aus dem Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen in Anspruch genommen haben, muss objektiv zu missbilligen sein.

Wir beraten Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Kostenersatz leisten müssen. Wir klären dabei für Sie, wie lange der Anspruch geltend gemacht werden kann und wie hoch der Kostenersatz sein kann.

Wir beraten Sie, wenn Sie als Erbe eines Kostenersatzpflichtigen zahlen sollen. Dabei erläutern wir Ihnen, ob und wie Sie den Kostenersatz verhindern oder begrenzen können.

 

Darf ich auf mein Erbe oder meinen Pflichtteilsanspruch verzichten?

 

Wenn Sie Erbe geworden sind oder einen Pflichtteilsanspruch haben, beraten wir Sie dazu, ob Sie das Erbe ausschlagen dürfen oder auf den Pflichtteilsanspruch verzichten dürfen oder ob Sie sich dadurch ersatzpflichtig machen.

Wenn Sie künftig erben werden, beraten wir Sie dazu, ob Sie auf ein künftiges Erbe oder einen künftigen Pflichtteilsanspruch durch Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht verzichten dürfen.

Erfahren Sie mehr unter Erben und Hartz 4 und Erben und Sozialamt.