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In der gesetzlichen Krankenkasse können Sie als freiwilliges Mitglied, als versicherungspflichtiges Mitglied oder durch die Familienversicherung versichert sein.

Sie sind freiwillig versichert und haben Fragen zum Beitrag? Wir beraten Sie zu Ihren Beiträgen als freiwilliges Mitglied z.B. dazu welches Einkommen bei der vorläufigen Beitragsfestsetzung von der Krankenkasse angesetzt wird und wann die Krankenkasse Ihre Beiträge endgültig festsetzt. Wir prüfen Ihre Beitragsbescheide und klären mit Ihnen, ob und wie Sie dagegen vorgehen können und wie Sie im Falle von Beitragsrückständen diese reduzieren können. Wenn die Krankenkasse das Ruhen der Leistungen festgestellt hat, beraten wir Sie dazu, wie Sie wieder Leistungen bekommen.

Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversichert, wollen aber lieber private versichert sein? Wir beraten Sie zur Befreiung von der Versicherungspflicht und dazu, ob und welche Möglichkeiten Sie haben, später wieder in die GKV zurückzukehren.

Wir beraten Sie rund um das Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung.

Wir beraten Sie dazu wann Sie oder Ihre Angehörgen Anspruch auf Familienversicherung haben und wie das Einkommen Ihrer Angehörigen bei der Familienversicherung berücksichtigt wird.

Sie sind Rentner und haben Fragen welches Einkommen die Krankenkasse für die Beiträge berücksichtigen darf? Wir beraten Sie zu den beitragspflichtigen Einnahmen und Ihren Beiträgen.

 

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung setzt eine Mitgliedschaft voraus. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Pflichtmitgliedern und freiwilligen Mitgliedern. Pflichtmitglieder sind in der Regel z. B. Arbeitnehmer, Arbeitslose, Studenten, Rentner, Künstler oder Publizisten. Das gilt auch für Personen, die nicht anderweitig versichert sind.

Um freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein, müssen Sie in der Regel zunächst ein Recht zum Beitritt zur freiwilligen Versicherung haben. Bei Arbeitnehmern, deren Einkommenshöhe eine bestimmte Grenze überschreitet (die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Pflichtversicherungsgrenze) endet die Versicherungspflicht. Sie können sich innerhalb bestimmter Fristen entscheiden, ob Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihrer Krankenkasse bleiben wollen, oder ob Sie sich privat krankenversichern wollen.

Neben Mitgliedern gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung die familienversicherten Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und in bestimmten Fällen Enkelkinder. Für die Familienversicherung müssen keine Beiträge gezahlt werden. Doch sie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auch wenn einer der Elternteile privat versichert ist und ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich versicherte Elternteil, kann die Familienversicherung ausgeschlossen sein.

In der Regel zahlen die Pflichtmitglieder Beiträge, die abhängig sind von der Höhe des Einkommens, das die Versicherungspflicht begründet. Dagegen ist die Höhe der Beiträge freiwilliger Mitglieder abhängig vom gesamten Einkommen. Was im Einzelnen dazugehört und wie sich schwankendes Einkommen auswirkt, beruht auf komplizierten Regelungen und führt häufig zu Streit mit der Krankenkasse.

Wir beraten Sie umfassend zu vielfältigen Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Wir klären mit Ihnen, ob Sie als privat Krankenversicherter die Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.