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Sozialhilfe wird heute vom Sozialamt nur noch in bestimmten Fällen gezahlt. Darauf haben vor allem die Personen Anspruch, die aus rechtlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig sind. Deshalb haben sie keinen Anspruch auf Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II, ALG II, auch Hartz IV oder Hartz 4 genannt), können aber Sozialhilfe beziehen.

Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind oder Altersrente beziehen, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ebenfalls vom Sozialamt gezahlt wird.

Erwerbsfähige Personen und deren nicht erwerbsfähige Familienmitglieder erhalten keine Sozialhilfe, sondern Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch 2, das bisher als Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekannt war (auch Hartz 4, ALG II oder ALG 2 genannt).

Gern beraten wir Sie bei den vielfältigen Fragen und Problemstellungen, die im Zusammenhang mit Sozialhilfe oder Grundsicherung auftreten.

Weitere Informationen zu Sozialhilfe und Grundsicherung

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