
Die Kanzlei Janssen & Staudacher hat sich auf alle drei Fachgebiete spezialisiert: Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das Besondere an dieser Kombination: Es gibt zahlreiche Rechtsfälle in Deutschland, bei denen sich mehrere Rechtsgebiete überschneiden.
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung darüber. welche rechtlichen Schritte in Ihrer Situation möglich sind.
Seit Anfang 2020 ist Rechtsanwältin Susanne Janssen auch Fachanwältin für Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer hat ihr die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung zu tragen.
Seit 2018 ist Rechtsanwalt Thomas Staudacher auch Fachanwalt für Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat ihm die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung zu tragen.
Das Nachrichtenmagazin Focus nahm Thomas Staudacher auch 2018 in die Liste der Top-Anwälte Deutschlands auf. Damit zählt er zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.