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Seit 2018 ist Rechtsanwalt Thomas Staudacher auch Fachanwalt für Erbrecht. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat ihm die Befugnis verliehen, die Fachanwaltsbezeichnung zu tragen.

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Rechtsanwalt Thomas Staudacher ist seit 2000 Fachanwalt für Sozialrecht und seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht. Als Referent hält er außerdem Vorträge unter anderem für Sozialrichter und Angehörige sozialer Berufe. Er ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Seit vielen Jahren ist Thomas Staudacher auch auf dem Gebiet des Erbrechts tätig, seit 2018 ist Thomas Staudacher nun auch Fachanwalt für Erbrecht.