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Rückforderung von Geschenken durch das Sozialamt

Das Landgericht Aachen hat am 14.03.2017 entschieden, dass das Sozialamt von einer Enkelin das vom Großvater gezahlte Taschengeld als Anstandsschenkungen nicht zurückfordern kann.

Das Landgericht Aachen hat in einem aktuellen Urteil vom 14.03.2017 Az 3 S 127/16 entschieden, dass das Sozialamt von einer Enkelin die Taschengeldzahlungen ihres sozialhilfebedürftig gewordenen Großvaters als Anstandsschenkungen in angemessenem Umfang nicht zurückfordern kann.

Schenkungen können 10 Jahre lang zurückgefordert werden wenn der Schenker verarmt

Grundsätzlich können Schenkungen nach § 529 BGB vom Beschenkten zurückgefordert werden, wenn der Schenker verarmt, insbesondere also wenn der Schenker sozialhilfebedürftig wird. Diesen Schenkungsrückforderungsanspruch kann das Sozialamt auf sich überleiten und dann vom Beschenkten die Rückzahlung fordern. Für Anstandsschenkungen, die im Rahmen des sozial üblichen gewährt wurden, gilt dies jedoch nicht. Nach dem Urteil des LG Aachen ändert daran auch nichts, wenn diese Anstandsschenkungen vom Beschenkten angespart worden sind.

 

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
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