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Bei der Jahresgebühr darf ein Betreuungsgericht das Behindertentestament nicht berücksichtigen

Ein Betreuuungsgericht errechnet die jährlichen Gebühren für eine betreute Person anhand der Höhe des Vermögens. Das OLG München hat mit Urteil vom 18. Januar 2019  entschieden, dass ein Behindertentestament nicht zum Vermögen zu rechnen ist, wenn die betreute Person nicht befreiter Vorerbe des Behindertentestaments bei gleichzeitig angeordneter Dauertestamentsvollstreckung ist.

Nach der Entscheidung des OLG München ist der unter Testamentsvollstreckung stehende Nachlass nicht zu berücksichtigen, weil nicht der Nachlass, sondern nur die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker Gegenstand der Betreuung sind.

Aktuelles

Regelbedarfe Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und Sozialhilfe seit 01.01.2024

Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.

Erben, Vererben und JobCenter oder Sozialamt - Änderungen durch das Bürgergeldgesetz und Änderungen 2026:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026: was Sie vom Erbe behalten können.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld - neue Vermögensfreibeträge

Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.