unterwegs-8.jpg

Thomas Staudacher hat für das Jahr 2025 die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins erhalten.

Durch regelmäßige Fortbildung sichern wir die Qualität unserer Beratung als Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Der Deutsche Anwaltverein vergibt die Fortbildungsbescheinigung an Rechtsanwälte, die sich regelmäßig fortbilden. Rechtsanwalt Staudacher hat sich im Jahr 2025 unter anderem zu Themen wie Immobilienabwicklung im Familien- und Erbrecht, Schnittstellen im Familien, Erb- und Sozialrecht, zur Testamentsvollstreckung sowie zum Krankenversicherungsrecht fortgebildet.

Rechtsanwalt Staudacher hat die Fortbildungsbescheinigung seit 2014 jedes Jahr erhalten.