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Aktuelles

OLG München 06.03.2024: 5.500 Euro Selbstbehalt beim Elternunterhalt

OLG München: Selbstbehalt beim Elternunterhalt 5.500 Euro

Mit Beschluss vom 06.03.2024 hat das OLG München entschieden, dass der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterhalt ab de, 01.01.2020 mit 5.500 Euro anzusetzen ist.

BGH 16.04.2024: Keine 100.000 Euro Grenze bei der Rückforderung von Schenkungen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.04.2024 - X ZR 14723 entschieden, dass andes als beim Elternunterhalt bei der Rückforderung einer Schenkung gem. § 529 BGB dem Beschenkten nicht soviel verbleiben muss wie beim Elternunterhalt.