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Ihre Anwälte für Sozialrecht in Berlin

Sie haben Fragen zum Sozialrecht?

  • Sie sind arbeitslos geworden und fragen sich, wie viel Arbeitslosengeld Ihnen zusteht?
  • Sie haben von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängt bekommen?
  • Schonvermögen bei Hartz IV - Sie möchten Hartz IV beantragen, obwohl Sie Rücklagen haben?
  • Sie haben Hartz IV bekommen und nun eine Rückforderung erhalten?
  • Erben und Hartz IV - Sie bekommen Hartz IV und haben jetzt geerbt?
  • Sie möchten Frührente beantragen und sich vorher beraten lassen?
  • Sie wollen einen Schwerbehindertenausweis beantragen?
  • Sie sollen Unterhalt bezahlen für Ihre pflegebedürftigen Eltern?
  • Sie möchten von einer privaten Krankenkasse zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

Wir beraten Sie zu all diesen und natürlich auch vielen weiteren Fragen kompetent, zuverlässig und individuell. Dabei berücksichtigen wir Ihre ganz persönliche Situation und erläutern Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben. Als Anwälte vertreten wir Sie gern als Bevollmächtigte im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren bei der Behörde oder als Prozessbevollmächtigte vor Gericht.

Sozialrecht – Ihr gutes Recht

In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz: „Die sozialen Rechte sind weitestmöglich zu verwirklichen“ – dieser Programmsatz findet sich im Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB I). Doch soziale Rechte verwirklichen sich häufig nicht von selbst. Viele Menschen wünschen sich deshalb professionelle Hilfe und Beratung. Wir möchten Sie gern dabei unterstützen, dass Sie die Ihnen zustehenden sozialen Rechte verwirklichen können.

 

Das Sozialrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die der Absicherung persönlicher Risiken dienen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Hinfälligkeit im Alter, Hinterbliebenenabsicherung, Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Armut. Es dient auch der Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen wie Schwangerschaft, Kindererziehung, Elternzeit, Pflege von Angehörigen, Ausbildung, Studium, Erwerbsleben, geringer Verdienst, berufliche Neuorientierung, Renteneintritt und vieles mehr.

 

Sozialrechtliche Ansprüche entstehen zum Beispiel gegenüber den Trägern der Sozialversicherung: Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsträger oder Pflegekassen. Auch gegenüber staatlichen Leistungsträgern können Ansprüche entstehen: JobCenter und SGB-II-Arbeitsgemeinschaften (ArGe), Jugendamt, Versorgungsamt, Sozialamt, Familienkasse, BAföG-Amt, Wohnungsamt, Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse und viele andere.

 

Ein weiterer wichtiger Bereich des Sozialrechts sind neben den Leistungen der Sozialversicherung auch die sozialrechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien. Dazu gehören beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Krankenkassen als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung, die freiwillig oder pflichtversicherten Selbständigen und die Sozialversicherungsträger.

 

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, die Beurteilung des Status von Arbeitnehmern oder Auftragnehmern und die Beurteilung der Versicherungspflicht von Selbständigen werden durch das Sozialversicherungsrecht geregelt.

Privates Personenversicherungsrecht

Auch gegenüber privaten Versicherungen können Ansprüche entstehen zum Beispiel aus Versicherungen gegen Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Oft entstehen rechtliche Schwierigkeiten beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung oder umgekehrt. Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns einfach an.

Das Sozialrecht

Sie suchen weitergehende Informationen zum Sozialrecht? Hier haben wir einiges für Sie zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

  • Grundsicherung
  • Schwerbehindertenausweis
  • Grad der Behinderung
  • Ausbildung
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Krankenversicherung
  • Private Krankenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Und hier finden Sie Informationen zu unseren weiteren Fachgebieten:

  • Erbrecht
  • Familienrecht
Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Thomas Staudacher

Fachanwälte für Erbrecht,
Familienrecht und Sozialrecht


Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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 Regelbedarfe AlG-II / Hartz IV und Sozialhilfe ab 01.01.2021

Die Regelbedarfe beim AlG-II /Hartz IV und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2021 erhöht.

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Coronavirus Sozialschutz-Pakete verlängert

 

Das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) ist am 27.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 28.03.2020 in Kraft getreten.

Das Sozialschutzpaket II ist am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit am 29.05.2020 in Kraft getreten. Mit Gesetz vom 09.12.2020 wurden die Regelungen verlängert.

 

Das Gesetz enthält einige sozialrechtlich wichtige Regelungen für die nächsten Monate:

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Fortbildungsbescheinigung des DAV
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
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