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Bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe können Sie für ein Verfahren vor einem Gericht in Anspruch nehmen. In familiengerichtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet.

Gibt es Prozesskostenhilfe in jedem Fall?

Voraussetzung ist, dass die Sache ausreichend Aussicht auf Erfolg hat und es nicht mutwillig ist, den Anspruch vor Gericht zu verfolgen. Über den Prozesskostenhilfeantrag entscheidet das Gericht, das auch über die Klage entscheidet. Grund dafür ist, dass die Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Klage abhängt. Wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben und die Gegenseite das Rechtsmittel einlegt, prüft das Gericht nur ob Sie bedürftig sind aber nicht mehr die Erfolgsaussichten.

In Verfahren, in denen ein Anwalt nicht vorgeschrieben ist, prüft das Gericht ggf.auch, ob die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich ist.

Muss ich eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen?

Eigenes Vermögen muss in der Regel bis auf die sozialhilferechtlichen Vermögensfreibeträge (mindestens der sog. kleine Barbetrag von 5.000 €) für die Anwalts- und Gerichtskosten eingesetzt werden. Dabei zählen zum einzusetzenden Vermögen sämtliche Vermögenswerte im Inland und Ausland.

Vom Einkommen muss, wenn nach Abzug bestimmter Freibeträge u.a. für ein zusetzendes Einkommen verbleibt, die Hälfte davon als Rate gezahlt werden. Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen dem Gericht mitgeteilt werden.

Das Gericht kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe noch 4 Jahre nach Ende des Prozesses überprüfen und die Bewilligung aufheben oder die Raten ändern. Dies gilt z.B. auch, wenn ein Prozess erfolgreich war und dadurch Vermögen erzielt wurde, das dann einzusetzen ist.

Welche Kosten muss ich trotz Prozesskostenhilfe selbst tragen?

Die Prozesskostenhilfe deckt nur die geringeren Anwaltsgebühren für die Beiordnung ab, und nicht die vollen Wahlannwaltsgebühren. Die nicht von der Prozesskostenhilfe übernommene Differenz wird von uns in der Regel als Vorschuss berechnet. Auch wenn das Gericht Ratenzahlung anordnet, oder die Bewilligung bis zu 4 Jahre nach Prozessende aufgehoben wird, müssen die eigenen Anwaltskosten u.U. bis zur Höhe der vollen Wahlanwaltsgebühren gezahlt werden.

Auch wenn das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt, besteht das Risiko, den Prozess zu verlieren und dann die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen. Die Prozesskostenhilfe deckt nicht die der Gegenseite zu erstattenden Anwaltskosten ab.

Was muss ich tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?

Für die Prozesskostenhilfe müssen Sie eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen (unbedingt das Merkblatt zum PKH-Antrag lesen). Achtung: die Erklärung muss sehr sorgfältig und vollständig ausgefüllt sein, da das Gericht die Prozesskostenhilfe bereits deswegen ablehnen kann, wenn im Antrag fahrlässig falsche Angaben gemacht werden. Änderungen bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen müssen dem Gericht unaufgefordert mitgeteilt werden und das Gericht kann die Bewilligung später noch überprüfen und aufheben, wenn es Änderungen gab.

Was wird von der Prozesskostenhilfe übernommen?

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Vergütung für den eigenen Anwalt, jedoch nur die geringeren Gebühren nach einer besonderen Tabelle für die Vergütung aus der Staatskasse, nicht jedoch die höheren Wahlanwaltsgebühren. Nicht bezahlt werden die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wenn der Prozess verloren wird, müssen daher die gegnerischen Kosten erstattet werden.

Wenn einzusetzendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, wird die Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlung gewährt. Maximal sind 48 Raten zu zahlen.

Was muss ich beachten, nachdem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde?

Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, müssen dem Gericht alle wesentlichen Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Anschrift unverzüglich mitgeteilt werden. Wesentlich ist eine Einkommensänderung wenn sich das Einkommen um mehr als 100 € brutto erhöht oder sich Belastungen um diesen Betrag vermindern.

Das Gericht kann auch noch bis 4 Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Einkommensverhältnisse überprüfen und die Bewilligung aufheben. Auch wenn durch den Prozess etwas erstritten wurde, kann die Bewilligung aufgehoben werden