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Die Eltern kommen ins Heim - Wir beraten zu Pflege, Einkommen, Vermögen sowie Erbe

 

Wir beraten als Fachanwälte für Sozialrecht und Familienrecht Sie als Angehörige von Pflegebedürfigen.

Was ist beim Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen zu beachten?

Was sollten Sie beachten, bevor ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt wird?

Was müssen die pflegebedürftigen aus ihrem Einkommen und Vermögen aufbringen und welches Schonvermögen gilt?

Wie werden Angehörige aus dem Einkommen und Vermögen zur Zahlung der Kosten herangezogen. Das betrifft besonders den Elternunterhalt für pflegebedürftige Eltern. Wir beraten und vertreten Sie zu Ihren Auskunftsverpflichtungen im Zusammenhang mit Elternunterhalt und vertreten Sie vor Familiengerichten und Sozialgerichten.

Auf unserer Internetseite finden Sie unter dem Stichwort Sozialrecht weitere Informationen zum Elternunterhalt.

 

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie dazu, wie Sie Vermögen rechtzeitig z.B. durch Schenkungen übertragen können, damit es vor dem Zugriff von Sozialleistungsträgern geschützt ist.

Wenn Sie Ihre Eltern gepflegt haben, beraten wir Sie dazu, wie sich diese Pflege auf Ihre Erbansprüche und auf Ihren Pflichtteilsanspruch auswirken und ob Ihre Geschwister Ihnen dies ausgleichen müssen.

Wir beraten Sie dazu, ob Sie die Kosten der Plfege Ihres Angehörigen als Erbe bezahlen müssen und Sie auf Sozialhilferegress in Anspruch genommen werden.