
Seit 1996 bin ich als Rechtsanwalt in Berlin tätig und darauf spezialisiert, meine Mandantinnen und Mandanten in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht umfassend zu beraten und zu vertreten. Als Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Sozialrecht bringe ich langjährige Erfahrung, tiefgehendes Fachwissen und Einfühlungsvermögen in jedes Mandat ein.
Die individuelle Gestaltung und rechtssichere Formulierung von Testamenten, Erbverträgen oder Eheverträgen ist ein zentraler Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt in Berlin. Ich berate Sie umfassend dazu, wie Sie Ihre persönlichen Vorstellungen und Ziele optimal umsetzen können. Ob Sie ein Testament erstellen lassen, einen Erbvertrag abschließen oder einen Ehevertrag gestalten möchten – Sie erhalten bei mir eine passgenaue, auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Lösung.
Im Familienrecht berate und begleite ich Sie bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Mein Anspruch ist es, durch gezielte Vorbereitung und umfassende rechtliche Analyse eine schnelle Scheidung für Sie zu ermöglichen. Ich sorge dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen, sich sicher fühlen und keine Nachteile erleiden.
Im Bereich des Sozialrechts profitieren Sie von meiner besonderen Kompetenz an der Schnittstelle zu Erbrecht und Familienrecht. Dank meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt erkenne ich zielgenau die Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten und setze Ihre Interessen wirkungsvoll durch.
Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei sozialrechtlichen Fragestellungen rund um Erbschaften – etwa wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen beziehen und eine Erbschaft erhalten haben. Ebenso unterstütze ich Sie umfassend bei der Gestaltung eines Behindertentestaments, um die bestmögliche Absicherung eines Angehörigen mit Behinderung sicherzustellen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Elternunterhalt: Ich erläutere Ihnen, ob und in welchem Umfang Sie bei einer Heimunterbringung Ihrer Eltern zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden können, und entwickle mit Ihnen gemeinsam die individuell passende Strategie.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei Fragen rund um die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, beim geplanten Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung – auch für Versicherte im höheren Lebensalter – oder bei der Rückkehr in die GKV ab 55 Jahren souverän zur Seite.
Mit meiner umfassenden Fachkenntnis entwickle ich für Ihre Anliegen praxisnahe, verständliche und maßgeschneiderte Lösungen im Sozialrecht.
Meine juristische Ausbildung absolvierte ich in Berlin und Utrecht, zusätzliche internationale Erfahrungen sammelte ich in den Niederlanden und Großbritannien. Seit dem Jahr 2000 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht, seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2018 Fachanwalt für Erbrecht. Ich bilde mich regelmäßig fort und bin berechtigt, das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer sowie das Fortbildungssiegel des Deutschen Anwaltsvereins zu führen.
Ich lege großen Wert auf eine freundliche, persönliche und zugleich professionelle Kommunikation. Auch komplizierte juristische Sachverhalte erläutere ich so, dass Sie sie nachvollziehen und fundierte Entscheidungen treffen können.
Neben meiner Muttersprache Deutsch biete ich Ihnen qualifizierte Beratung in Englisch und Niederländisch an; zudem verfüge ich über Grundkenntnisse in Türkisch, Italienisch und Polnisch.
Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre individuelle Erstberatung! Sie erreichen mich telefonisch unter 030 / 23552933 oder per E-Mail an
Mein freundliches Kanzleiteam in Berlin steht Ihnen ebenfalls für alle organisatorischen Fragen gerne zur Verfügung.
Prozesskostenhilfe können Sie für ein Verfahren vor einem Gericht in Anspruch nehmen. In familiengerichtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet.
Voraussetzung ist, dass die Sache ausreichend Aussicht auf Erfolg hat und es nicht mutwillig ist, den Anspruch vor Gericht zu verfolgen. Über den Prozesskostenhilfeantrag entscheidet das Gericht, das auch über die Klage entscheidet. Grund dafür ist, dass die Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Klage abhängt. Wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben und die Gegenseite das Rechtsmittel einlegt, prüft das Gericht nur ob Sie bedürftig sind aber nicht mehr die Erfolgsaussichten.
In Verfahren, in denen ein Anwalt nicht vorgeschrieben ist, prüft das Gericht ggf.auch, ob die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich ist.
Eigenes Vermögen muss in der Regel bis auf die sozialhilferechtlichen Vermögensfreibeträge (mindestens der sog. kleine Barbetrag von 5.000 €) für die Anwalts- und Gerichtskosten eingesetzt werden. Dabei zählen zum einzusetzenden Vermögen sämtliche Vermögenswerte im Inland und Ausland.
Vom Einkommen muss, wenn nach Abzug bestimmter Freibeträge u.a. für ein zusetzendes Einkommen verbleibt, die Hälfte davon als Rate gezahlt werden. Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse müssen dem Gericht mitgeteilt werden.
Das Gericht kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe noch 4 Jahre nach Ende des Prozesses überprüfen und die Bewilligung aufheben oder die Raten ändern. Dies gilt z.B. auch, wenn ein Prozess erfolgreich war und dadurch Vermögen erzielt wurde, das dann einzusetzen ist.
Die Prozesskostenhilfe deckt nur die geringeren Anwaltsgebühren für die Beiordnung ab, und nicht die vollen Wahlannwaltsgebühren. Die nicht von der Prozesskostenhilfe übernommene Differenz wird von uns in der Regel als Vorschuss berechnet. Auch wenn das Gericht Ratenzahlung anordnet, oder die Bewilligung bis zu 4 Jahre nach Prozessende aufgehoben wird, müssen die eigenen Anwaltskosten u.U. bis zur Höhe der vollen Wahlanwaltsgebühren gezahlt werden.
Auch wenn das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt, besteht das Risiko, den Prozess zu verlieren und dann die Kosten der Gegenseite tragen zu müssen. Die Prozesskostenhilfe deckt nicht die der Gegenseite zu erstattenden Anwaltskosten ab.
Für die Prozesskostenhilfe müssen Sie eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen (unbedingt das Merkblatt zum PKH-Antrag lesen). Achtung: die Erklärung muss sehr sorgfältig und vollständig ausgefüllt sein, da das Gericht die Prozesskostenhilfe bereits deswegen ablehnen kann, wenn im Antrag fahrlässig falsche Angaben gemacht werden. Änderungen bei den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen müssen dem Gericht unaufgefordert mitgeteilt werden und das Gericht kann die Bewilligung später noch überprüfen und aufheben, wenn es Änderungen gab.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Vergütung für den eigenen Anwalt, jedoch nur die geringeren Gebühren nach einer besonderen Tabelle für die Vergütung aus der Staatskasse, nicht jedoch die höheren Wahlanwaltsgebühren. Nicht bezahlt werden die Kosten des gegnerischen Anwalts. Wenn der Prozess verloren wird, müssen daher die gegnerischen Kosten erstattet werden.
Wenn einzusetzendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, wird die Prozesskostenhilfe nur mit Ratenzahlung gewährt. Maximal sind 48 Raten zu zahlen.
Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, müssen dem Gericht alle wesentlichen Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Anschrift unverzüglich mitgeteilt werden. Wesentlich ist eine Einkommensänderung wenn sich das Einkommen um mehr als 100 € brutto erhöht oder sich Belastungen um diesen Betrag vermindern.
Das Gericht kann auch noch bis 4 Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Einkommensverhältnisse überprüfen und die Bewilligung aufheben. Auch wenn durch den Prozess etwas erstritten wurde, kann die Bewilligung aufgehoben werden
Unser Honorar richtet sich nach der mit Ihnen geschlossenen Vergütungsvereinbarung oder der anwaltlichen Gebührenordnung (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG). Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie uns am besten an. Schon vorher beantworten wir gern am Telefon oder per E-Mail die folgenden Fragen:
- ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind,
- welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und
- was die Beratung kostet.
Dieses Telefonat ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Sie.
Für die erste Beratung nehmen wir uns für Sie bis zu einer Stunde Zeit und berechnen pauschal 300,00 € plus Mehrwertsteuer, also 357,00 €.
Für die weitere Beratung oder Tätigkeit berechnen wir in der Regel 330,00 € plus Mehrwertsteuer, also 392,70 € je Stunde. Die weitere Vergütung berechnen wir im 5-Minutentakt. Mindestens berechnen wir die Vergütung nach dem RVG, die sich in der Regel nach dem Gegenstandswert richtet.
Für die Beratung und für die weitere Tätigkeit schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Das RVG, die anwaltliche Gebührenordnung, sieht im Erbrecht und Familienrecht üblicherweise vom sogenannten Streitwert abhängige Gebühren vor. Im Sozialrecht gibt es sogenannte Rahmengebühren. Bei der Erstberatung können wir ermitteln, was eine weitere Beratung, ein Verfahren oder eine außergerichtliche Tätigkeit kosten würde. Diese Kosten sind individuell und von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Deshalb können wir die Höhe dieser Kosten erst anhand von weitergehenden Informationen abschätzen. Gern können Sie bei uns auch mit EC-Karte bezahlen.
Für gerichtliche Verfahren können Sie mit unserer Hilfe Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Über den Antrag entscheidet das Gericht. Es kann Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung gewähren. Diese Beihilfe deckt die Kosten des Verfahrens nicht immer vollständig. Wir besprechen mit Ihnen vor dem Verfahren, welche finanzielle Risiken damit verbunden sind.
Unsere Kanzlei liegt in Berlin Mitte, nur wenige Minuten von Berlin Friedrichshain und Berlin Kreuzberg entfernt. Wir sind von vier U-Bahnhöfen aus sowie mit vier Buslinien gut zu erreichen:
U2-Spittelmarkt
U2-Märkisches Museum
U8-Heinrich-Heine-Straße
U8-Moritzplatz
Bus M48, 248 Spittelmarkt, Fischerinsel
Bus 147, 265 Märkisches Museum
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Seit 1996 bin ich als Rechtsanwältin in Berlin tätig. Ich habe mich spezialisiert auf Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Ich kann Sie vor allen Zivilgerichten, Familiengerichten und Sozialgerichten vertreten. Mir ist es ein Anliegen, meine Klienten nicht nur vor Gericht zu vertreten, sondern auch umfassend zu beraten. Damit Sie in schwierigen Phasen Ihres Lebens kompetente Unterstützung erhalten.
Ich habe Jura in Passau, Freiburg i.Br. und Porto studiert und bin seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht, seit 2017 Fachanwältin für Sozialrecht und seit 2020 Fachanwältin für Erbrecht. Während meiner Ausbildungszeit habe ich mehrere Ausbildungs- und Studienzeiten in den USA, in Portugal und bei der Europäischen Union in Brüssel verbracht. Ich engagiere mich ehrenamtlich und war von 2017 bis 2025 Mitglied des Fachanwaltsausschusses Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Rechtsanwaltskammer Berlin
Berliner Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Portugal im DAV
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen teil und bin deshalb berechtigt, das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer und die Fortbildungsbescheinigung Ausbildungssiegel des Deutschen Anwaltsvereins zu führen. Neben meiner Muttersprache Deutsch spreche ich Englisch und Portugiesisch sowie etwas Französisch. Gerne führe ich das Beratungsgespräch auch in Englisch oder Portugiesisch.
Sie erreichen mich am besten telefonisch unter 030 / 23552922 oder per Mail
Bei Fragen hilft Ihnen das Büroteam unserer Kanzlei gerne weiter.