Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Reform der Pflegeversicherung auch die 2020 eingeführte Einkommensgrenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen.
Im Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) vom 05.06.2026 findet sich folgende Passage:
"[die Bundesregierung] strebt [...]in einem separaten Verfahren eine Rücknahme der im Zuge des Angehörigenentlastungsgesetzes von 2020 eingeführten Regelungen zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger bei der Berechnung des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) an."
Es handelt sich allerdings bislang noch nicht um einen Gesetzentwurf und das Vorhaben dürfte stark umstritten sein. Der Schwellenwert von 100.000 € lag 2020 noch deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von 82.800,00 € West /77.400,00 € Ost, während im Jahr 2026 die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze mit 101.400,00 € über der Schwelle liegt. Unterhaltspflichtigen Kinder mit 100.000 € Jahresbruttoeinkommen sind nicht mehr nur absolute Spitzenverdiener deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.



