
Herzlich willkommen bei den Berliner Fachanwälten Susanne Janssen und Thomas Staudacher. Ihr Vorteil: Wir vertreten nicht nur ein Fachgebiet, sondern gleich drei. Denn beide sind wir Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Viele Rechtsfälle erfordern Fachwissen in diesen drei Rechtsgebieten. Wir sind eine der wenigen Kanzleien Berlins, die diese drei Rechtsgebiete bündeln. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.
Wir legen großen Wert auf persönliche Beratung. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben. Im Gespräch oder per Mail können Sie alle Fragen stellen. Wir beraten Sie ganz individuell auf Ihre Lebenssituation bezogen.
Beratung auch per Video mit Jitsi oder am Telefon
Wir beraten Sie gerne auch per Video, telefonisch oder schriftlich. Für die Beratung per Video nutzen wir die Opensource Anwendung Jitsi, DSGVO-konform auf unserem eigenen Server in Deutschland.
Sie erreichen uns sowohl telefonisch zu unseren Telefonzeiten als auch per Mail, Fax oder über das elektronische Anwaltspostfach. Gern vereinbaren wir mit ihnen einen Beratungstermin. Bitte schicken Sie uns dazu eine Anfrage per Mail mit Ihrer Rückrufnummer oder rufen Sie uns an.
Sie brauchen ein Testament? Sie sind enterbt worden und möchten Ihren Pflichtteil beanspruchen? Wir beraten Sie gern.
Sie möchten sich scheiden lassen und wollen wissen, was es kostet? Wir beraten Sie ganz individuell auf Sie zugeschnitten.
Sie haben geerbt und beziehen Bürgergeld (bisher Hartz 4)? Ihr Erbe soll nicht an das Sozialamt gehen? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Auch unser Büroteam hilft Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
unter der Telefonnummer: Tel. +49 (30) 23 55 290
Auch außerhalb dieser Telefonzeiten arbeiten wir für Sie! Wir freuen uns über Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail:
Tel. +49 (30) 23 55 290
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.
Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kanzlei für Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht
Alte Jakobstraße 78
10179 Berlin
Unsere Kanzlei liegt in Berlin Mitte, nur wenige Minuten von Berlin Friedrichshain und Berlin Kreuzberg entfernt.
Während unserer Bürozeiten können Sie uns einfach anrufen:
Tel. +49 (30) 23 55 29 0.
Das ist der schnellste Weg, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.
Sie erreichen uns rund um die Uhr per E-Mail. Schildern Sie bitte ganz kurz Ihr Anliegen und nennen Sie uns Name, Adresse und Telefonnummer. Wir bemühen uns, Ihnen schnell zu antworten:
Auch wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, rufen Sie uns am besten an. Schon vorher beantworten wir gern am Telefon oder per E-Mail die ersten Fragen: ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und was die Beratung kostet. Dieses Telefonat ist für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Sie.
Sie erreichen Rechtsanwältin Susanne Janssen und Rechtsanwalt Thomas Staudacher persönlich unter Tel. +49 (30) 23 55 290.
Auch unser Büroteam hilft Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
unter der Telefonnummer: Tel. +49 (30) 23 55 290
Auch außerhalb dieser Telefonzeiten arbeiten wir für Sie! Wir freuen uns über Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per E-Mail:
Unsere Kanzlei hat sich auf Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht spezialisiert. Für alle drei Rechtsgebiete sind wir Fachanwälte mit langjährigen Erfahrungen. Nur wenige Kanzleien Berlins bündeln gleich drei Rechtsgebiete. Da sich bei vielen Rechtsfällen die drei Gebiete überschneiden, können wir mit unserem Spezialwissen mehr für unsere Mandanten erreichen. Lesen Sie hier, warum unser Spezialwissen in gleich drei Rechtsgebieten zu Ihrem Vorteil ist.
Schon seit 1998 arbeiten wir eng zusammen. Im Jahr 2014 haben wir die Kanzlei Janssen & Staudacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB gegründet.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie mit Ihrem Anliegen bei uns richtig sind, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Dann erhalten Sie von uns einen Vorschlag, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Hier finden Sie unsere Telefonnummer und Mailadresse.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei liegt in Berlin Mitte, nur wenige Minuten von Berlin Friedrichshain und Berlin Kreuzberg entfernt. Klicken Sie hier für eine Anfahrtsbeschreibung.
In seinem Beschluss vom 07.05.2025 (XII ZB 563/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt Stellung genommen. Das OLG Hamm hatte zuvor nach den Hammer Leitlinien 2020 für das unterhaltspflichtige Kind 2.000 € und 1.600 € für dessen Ehepartner angesetzt. Der BGH fordert zwar einen deutlichen Abstand zum Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern; im Jahr 2020 betrug dieser noch 1.400 €. Eine pauschale Erhöhung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt auf 4.850 € für das Kind und 3880 € für den Ehegatten lehnt der BGH ab.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (Az. B 8 SO 5/23 R) klargestellt, dass das Sozialamt Auskünfte von potenziell Unterhaltspflichtigen zunächst nur hinsichtlich der Einkommensverhältnisse verlangen darf. Ein weitergehendes Verlangen zu Vermögensverhältnissen ist unzulässig, solange nicht feststeht, dass die maßgebliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € überschritten ist.