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Wie können Eltern das Erbe für ihr Kind ausschlagen, wenn es Sozialleistungen bezieht?

Ob die Erbausschlagung von Eltern für ihr minderjähriges Kind nach § 1643 Abs. 1 BGB durch das Familiengericht genehmigt werden kann, hängt nicht nur davon ab, ob es einen positiven Nachlasswert gibt oder nicht.

Nach der Entscheidung des OLG Köln sind auch die persönlichen Interessen im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, etwa ob sich das Kind vom Erblasser entfremdet hat (in dem entschiedenen Fall hatte der Erblasser deren Mutter nach Geburt des Kindes "verstoßen").

Zwar ist eine Erbausschlagung in der Regel nicht genehmigungsfähig, wenn das Kind bedarfsabhängige Leistungen bezieht, allerdings gilt dies nach der Entscheidung des OLG Köln dann nicht, wenn die Erbschaft nur zu einem Zufluss unterhalb der Grenze des Schonvermögens liegt.

In dem entschiedenen Fall musste das OLG Köln sich nicht mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch bei ererbtem Geldvermögen gilt, das als Einnahme in Geld Einkommen und nicht Vermögen ist. Andere Sachen als Geld, also insbesondere ererbte Grundstücksanteile wie in dem Fall, sind ab dem Folgemonat des Anfalls als Vermögen zu behandeln und daher in der Tat an den Vermögensfreibeträgen zu messen.

 

Aktuelles

Fällt die 100.000 € Grenze beim Elternunterhalt?

Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Reform der Pflegeversicherung auch die 2020 eingeführte Einkommensgrenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen.

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Beide Partner der Kanzlei Janssen & Staudacher werden 2023, 2024, 2025 und 2026 in Folge vom Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwälte Deutschlands empfohlen. Damit zählen Susanne Janssen und Thomas Staudacher zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.

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Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.