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Ehegattenvertretungsrecht - einer der größten Rechtsirrtümer in Deutschland

Viele Menschen glauben, wenn sie dement oder durch einen Unfall plötzlich handlungsunfähig werden, könne der Ehepartner automatisch für sie oder ihn entscheiden. Dies ist nach der geltenden Rechtslage allerdings nicht der Fall.

Ohne eine Vorsorgsvollmacht oder eine Hinzuziehung des Gerichts kann keiner Entscheidungen treffen.Das Land NRW will dies ändern und hat mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, welches zukünftig ein gesetzliches Vertretungsrecht für den Ehegatten vorsieht.


Ehegatteb sollen zukünftig über Heilbehandlungen, operative Eingriffe oder das Unterlassen von bestimmmten Behandlungsmaßnahmen auch dann entscheiden können, wenn der Betroffene keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Derzeit gilt dies allerdings noch nicht.

Aktuelles

Neuer Maßstab beim Elternunterhalt – BGH zur Anpassung der Selbstbehalte

In seinem Beschluss vom 07.05.2025 (XII ZB 563/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Höhe des angemessenen Selbstbehalts beim Elternunterhalt Stellung genommen. Das OLG Hamm hatte zuvor nach den Hammer Leitlinien 2020 für das unterhaltspflichtige Kind 2.000 € und 1.600 € für dessen Ehepartner angesetzt. Der BGH fordert zwar einen deutlichen Abstand zum Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern; im Jahr 2020 betrug dieser noch 1.400 €. Eine pauschale Erhöhung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt auf 4.850 € für das Kind und 3880 € für den Ehegatten lehnt der BGH ab.

Aktuelle BSG-Entscheidung: Grenzen und Möglichkeiten des Auskunftsanspruchs beim Elternunterhalt

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (Az. B 8 SO 5/23 R) klargestellt, dass das Sozialamt Auskünfte von potenziell Unterhaltspflichtigen zunächst nur hinsichtlich der Einkommensverhältnisse verlangen darf. Ein weitergehendes Verlangen zu Vermögensverhältnissen ist unzulässig, solange nicht feststeht, dass die maßgebliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € überschritten ist.