unterwegs-8.jpg

KG 28.04.16: Verwirkung des Trennungsunterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft

Trennungsunterhalt kann gem. § 1579 Abs. 2 BGB verwirkt sein, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.

Das Kammergericht hat jetzt entschieden, dass schon die Vorlage eines ALG II Bescheides des Job Centers, der von einer Bedarfsgemeinschaft zwischen dem Unterhaltsberechtigten und einer weiteren Person ausgeht, im Regelfall dafür ausreicht, dass auch eine verfestigte Lebensgemeinschaft zwischen diesen beiden Personen vorliegt.

Das Kammergericht stellt fest, dass es keinen Unterschied in der Definition der Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II) und einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Familienrechts (§ 1579 Nr. 2 BGB) gibt.

Es kommt damit nicht mehr maßgeblich auf die Dauer einer Lebensgemeinschaft an, sondern darauf, ob sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte endgültig aus der ehelichen Solidarität gelöst hat.

Aktuelles

Fällt die 100.000 € Grenze beim Elternunterhalt?

Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Reform der Pflegeversicherung auch die 2020 eingeführte Einkommensgrenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen.

Susanne Janssen und Thomas Staudacher 2023, 2024, 2025 und 2026 von FOCUS als TOP-Fachanwälte empfohlen

Beide Partner der Kanzlei Janssen & Staudacher werden 2023, 2024, 2025 und 2026 in Folge vom Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwälte Deutschlands empfohlen. Damit zählen Susanne Janssen und Thomas Staudacher zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.

LG Ellwangen 20.11.2025: Rechenschaftsanspruch der Erben kann in Vorsorgevollmacht ausgeschlossen werden

Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.