Der sogenannte Nachranggrundsatz regelt, dass ALG-II-Leistungsempfänger grundsätzlich vorrangige Leistungen beantragen müssen. Das bedeutet, Sie müssen ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie, ob diese Regelung für Sie individuell zutrifft oder ob es in Ihrem Fall eine Ausnahme gibt.
So verhindern Sie die Zwangsverrentung durch das JobCenter
Wenn Sie vom JobCenter aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen, sind Sie nicht schutzlos. Ein Widerspruch gegen die Aufforderung oder ein Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht kann sich lohnen. Das JobCenter muss bereits bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen ausüben. Dabei kommt es u.a. darauf an, wie lange voraussichtlich Leistungen bezogen werden und ob die Rente nur mit Abschlägen bezogen werden kann. Lassen Sie sich daher vom Fachanwalt für Sozialrecht beraten, damit die richtigen Schritte ergriffen werden können.