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Der sogenannte Nachranggrundsatz regelt, dass ALG-II-Leistungsempfänger grundsätzlich vorrangige Leistungen beantragen müssen. Das bedeutet, Sie müssen ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie, ob diese Regelung für Sie individuell zutrifft oder ob es in Ihrem Fall eine Ausnahme gibt.

So verhindern Sie die Zwangsverrentung durch das JobCenter

Wenn Sie vom JobCenter aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen, sind Sie nicht schutzlos. Ein Widerspruch gegen die Aufforderung oder ein Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht kann sich lohnen. Das JobCenter muss bereits bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen ausüben. Dabei kommt es u.a. darauf an, wie lange voraussichtlich Leistungen bezogen werden und ob die Rente nur mit Abschlägen bezogen werden kann. Lassen Sie sich daher vom Fachanwalt für Sozialrecht beraten, damit die richtigen Schritte ergriffen werden können.

Aktuelles

Regelbedarfe Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und Sozialhilfe seit 01.01.2024

Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.

Erben, Vererben und JobCenter oder Sozialamt - Änderungen durch das Bürgergeldgesetz und Änderungen 2026:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026: was Sie vom Erbe behalten können.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld - neue Vermögensfreibeträge

Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.