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Der sogenannte Nachranggrundsatz regelt, dass ALG-II-Leistungsempfänger grundsätzlich vorrangige Leistungen beantragen müssen. Das bedeutet, Sie müssen ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie, ob diese Regelung für Sie individuell zutrifft oder ob es in Ihrem Fall eine Ausnahme gibt.

So verhindern Sie die Zwangsverrentung durch das JobCenter

Wenn Sie vom JobCenter aufgefordert werden, einen Rentenantrag zu stellen, sind Sie nicht schutzlos. Ein Widerspruch gegen die Aufforderung oder ein Antrag auf Eilrechtsschutz beim Sozialgericht kann sich lohnen. Das JobCenter muss bereits bei der Aufforderung zur Rentenantragstellung Ermessen ausüben. Dabei kommt es u.a. darauf an, wie lange voraussichtlich Leistungen bezogen werden und ob die Rente nur mit Abschlägen bezogen werden kann. Lassen Sie sich daher vom Fachanwalt für Sozialrecht beraten, damit die richtigen Schritte ergriffen werden können.

Aktuelles

Unser Angebot: Beratung per Video und in der Kanzlei

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung darüber. welche rechtlichen Schritte in Ihrer Situation möglich sind.

Selbstbehalt beim Elternunterhalt - Unterhaltsleitlinien 2026

Das Kammergericht in Berlin hat in seinen unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2026 die neuen Selbstbehalte beim Elternunterhalt veröffentlicht