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Es lohnt sich, bei Hartz 4 gegen Sanktionen vorzugehen

JobCenter und ArGen verhängten im Jahr 2012 insgesamt 1.004.344 Mal eine Sanktion. In Berlin wurden rein statistisch 4,8 % der ALG-II-Leistungsempfänger mit einer Sanktion belegt. Damit hat Berlin bundesweit die höchsten Sanktionsquoten.

 

Wir prüfen, ob das JobCenter eine Sanktion verhängen darf, wenn Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt haben. Haben Sie ein Arbeitsangebot oder eine Arbeitsgelegenheit als nicht zumutbar abgelehnt oder konnten Sie die Arbeit nicht verrichten, so prüfen wir, ob Sie gegen die Sanktion vorgehen können. Wir klären, ob das JobCenter Sie wegen Meldeversäumnissen oder sonstigen Gründen sanktionieren darf.

 

Auch wenn Sie eine Sanktion des JobCenters für berechtigt halten, sollten Sie den Sanktionsbescheid von uns rechtzeitig prüfen lassen. Häufig enthalten die entsprechenden Schreiben falsche Rechtsfolgenbelehrungen. Auch wenn Sie eine Terminaufforderung nicht erhalten haben, lohnt es sich gegen die Sanktion vorzugehen, selbst wenn diese gerechtfertigt ist.

 

Häufig kürzen die JobCenter laufende Leistungen oder verrechnen angebliche Rückforderungen mit ihnen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Wir beraten Sie dazu und setzen Ihre Rechte gegen das JobCenter durch.

 

Aktuelles

Regelbedarfe Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und Sozialhilfe seit 01.01.2024

Die Regelbedarfe beim Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld, zuvor AlG-II /Hartz IV) und bei der Sozialhilfe werden ab 01.01.2024 erhöht und sind seitdem unverändert.

Erben, Vererben und JobCenter oder Sozialamt - Änderungen durch das Bürgergeldgesetz und Änderungen 2026:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Juli 2026: was Sie vom Erbe behalten können.

Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld - neue Vermögensfreibeträge

Das Bürgergeld wird zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es Änderungen.