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Es lohnt sich, bei Hartz 4 gegen Sanktionen vorzugehen

JobCenter und ArGen verhängten im Jahr 2012 insgesamt 1.004.344 Mal eine Sanktion. In Berlin wurden rein statistisch 4,8 % der ALG-II-Leistungsempfänger mit einer Sanktion belegt. Damit hat Berlin bundesweit die höchsten Sanktionsquoten.

 

Wir prüfen, ob das JobCenter eine Sanktion verhängen darf, wenn Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt haben. Haben Sie ein Arbeitsangebot oder eine Arbeitsgelegenheit als nicht zumutbar abgelehnt oder konnten Sie die Arbeit nicht verrichten, so prüfen wir, ob Sie gegen die Sanktion vorgehen können. Wir klären, ob das JobCenter Sie wegen Meldeversäumnissen oder sonstigen Gründen sanktionieren darf.

 

Auch wenn Sie eine Sanktion des JobCenters für berechtigt halten, sollten Sie den Sanktionsbescheid von uns rechtzeitig prüfen lassen. Häufig enthalten die entsprechenden Schreiben falsche Rechtsfolgenbelehrungen. Auch wenn Sie eine Terminaufforderung nicht erhalten haben, lohnt es sich gegen die Sanktion vorzugehen, selbst wenn diese gerechtfertigt ist.

 

Häufig kürzen die JobCenter laufende Leistungen oder verrechnen angebliche Rückforderungen mit ihnen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Wir beraten Sie dazu und setzen Ihre Rechte gegen das JobCenter durch.

 

Aktuelles

Fällt die 100.000 € Grenze beim Elternunterhalt?

Die Bundesregierung erwägt im Zusammenhang mit der für 2027 vorgesehenen Reform der Pflegeversicherung auch die 2020 eingeführte Einkommensgrenze beim Elternunterhalt zurückzunehmen.

Susanne Janssen und Thomas Staudacher 2023, 2024, 2025 und 2026 von FOCUS als TOP-Fachanwälte empfohlen

Beide Partner der Kanzlei Janssen & Staudacher werden 2023, 2024, 2025 und 2026 in Folge vom Nachrichtenmagazin FOCUS als Top-Anwälte Deutschlands empfohlen. Damit zählen Susanne Janssen und Thomas Staudacher zu den empfohlenen Anwälten für Sozialrecht in Deutschland.

LG Ellwangen 20.11.2025: Rechenschaftsanspruch der Erben kann in Vorsorgevollmacht ausgeschlossen werden

Viele Familien regeln die Vermögensvorsorge über General- und Vorsorgevollmachten. Das LG Ellwangen (Urt. v. 20.11.2025 – 3 O 185/25) hat nun klargestellt: Enthält eine transmortale Vollmacht eine ausdrückliche Klausel, dass der Bevollmächtigte nur gegenüber dem Vollmachtgeber, nicht aber gegenüber Dritten – also auch nicht gegenüber Erben – rechenschaftspflichtig ist, so geht nach dem Tod kein Rechenschaftsanspruch auf die Erben über. Anwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht und Vorsorgerecht wird dadurch noch wichtiger.