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Die Gesellschaft in den Industrienationen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Viele Menschen leben allein oder außerhalb von familiären Bezügen und die Lebenserwartung ist deutlich gestiegen. Rein statistisch lebt ein heute 20-jähriger etwa 7,5 Jahre länger als seine heute 50-jährigen Eltern, 12,5 Jahre länger als seine heute 70-jährigen Großeltern und 17,5 Jahre länger als seine heute 90-jährigen Urgroßeltern. Die Kehrseite dieser Entwicklung ist die Zunahme von Erkrankungen im höheren Lebensalter. So steigt die Zahl der an Demenz erkrankten Menschen kontinuierlich. Umso wichtiger werden Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Denn darin können wir unseren Willen mitteilen, auch wenn wir ihn selber nicht mehr äußern können.

 

Hinzu kommt, dass durch den medizinischen Fortschritt insbesondere in den letzten Lebensjahren mehr Behandlungen durchgeführt werden. Früher tödlich verlaufende Krankheiten sind heute oft als chronische Erkrankungen behandelbar. Doch medizinische Behandlungen werden nicht selten davon bestimmt, was medizinisch möglich ist. Leider rückt dabei immer wieder die Frage in den Hintergrund, ob eine Behandlung für die Betroffenen sinnvoll ist oder wirklich in deren Interesse.

Eine Patientenverfügung setzt Ihre Wünsche durch

Sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage ihren Willen zu äußern, entscheiden Ärzte über deren Behandlung. Sie versuchen dabei die vermuteten Wünsche ihrer Patienten zu berücksichtigen und fragen die Angehörigen danach. Besonders wichtig ist die Entscheidungsfindung bei lebensverlängernden Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung. In manchen Fällen kennen die Angehörigen die Wünsche der Betroffenen und können diese vertreten. Doch meist bleibt ihnen nur die Möglichkeit, anhand ihrer eigenen Wertvorstellungen zu entscheiden.

 

Deshalb ist eine Patientenverfügung für die Betroffenen, aber auch für die Angehörigen und die behandelnden Ärzte eine große Entlastung. Denn eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ärzte und Angehörige bei ihren Entscheidungen die Wünsche der Betroffenen berücksichtigen. Auch wenn diese ihren Willen und ihre Wünsche nicht mehr artikulieren können.

 

Erfahren Sie mehr über Ihre persönliche Patientenverfügung und eine rechtlich korrekte Vorsorgevollmacht.

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