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 - ein Testament zugunsten eines Bürgergeld-Beziehenden (bisher Hartz-4-Leistungsempfängers)

Sie verfügen über Vermögen und Ihr Angehöriger bezieht Bürgergeld (bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II, auch ALG II oder Hartz IV bzw. Hartz 4 genannt)? Dann werden Sie sich bestimmt Gedanken darüber machen, wie Sie Ihrem Angehörigen etwas vererben können. Sie möchten nicht, dass Ihr Nachlass für den Lebensunterhalt aufgebraucht wird? Mit einem sogenannten Bedürftigentestament (auch Hartz-4-Testament genannt) können Sie Ihrem Angehörigen etwas zukommen lassen, mit dem er auf längere Sicht seine Lebensgestaltung verbessern kann. In diesem Testament werden Regelungen getroffen, die an das Behindertentestament angelehnt sind: Durch eine Testamentsvollstreckung in Verbindung mit einer Vor- und Nacherbschaft erhält der Begünstigte zusätzliche finanzielle Mittel, die nach seinem Tod an die übrige Familie gehen.

 

Konkret bedeutet das: Sie ernennen einen Testamentsvollstrecker. Dieser kann Ihrem Angehörigen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Stirbt Ihr Angehöriger, so fällt das noch verbliebene Erbe nicht dem JobCenter zu, sondern geht auf die Nacherben über. Ohne ein solches Testament würde das verbliebene Vermögen auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

 

Anders als beim Behindertentestament ist das Bedürftigentestament noch nicht durch die obergerichtliche Rechtsprechung anerkannt. Deshalb ist bei der Gestaltung eines Bedürftigentestaments besondere Vorsicht geboten.

 

Durch die gesetzlichen Neuregelungen durch das Bürgergeldgesetz ab dem 01.01.2023 sind die Gestaltungspielräume größer geworden, da mehr Vermögen ohne Anrechnung zugewandt werden kann. Wichtig ist nach wie vor, durch Beratung vor dem Erbfall die Absicherung der Vermögens sicherzustellen und auch den Fall eines späteren Grundsicherungbezugs in die Überlegungen mit einzubeziehen.