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Beratung per Video-Chat und Telefon
Unser Angebot nicht nur in der Corona-Krise

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die Beratung. Viele Menschen kommen mit Fragen zu uns und wir geben gerne Auskunft, ob und welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu beraten wir Sie gern – und natürlich ganz persönlich und auf Ihre Situation bezogen.

 

Wir legen auch in der aktuellen Situation Wert auf persönliche Beratung und bieten deshalb jetzt Beratung per Video-Chat. Das hat den Vorteil, dass wir wie bisher im persönlichen Kontakt beraten können. Und Ihnen bleibt der Gang in unsere Kanzlei erspart. Sie sind bei diesem Gespräch zu Hause und haben alle Unterlagen, die wir für das Beratungsgespräch brauchen, in Griffweite. So kann es nicht passieren, dass Sie wichtige Unterlagen nicht bei sich haben. Denn nur, wenn wir Ihre persönliche Situation genau kennen, können wir fundiert Auskunft geben.

 

Die Beratung per Video-Chat führen wir mit WIRE durch, das ist eine Software, die den neuesten Anforderungen der Datenschutzverordnung entspricht. Dabei werden alle Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt, was für mehr Sicherheit sorgt.

 

Wegen der aktuellen Corona-Kontaktbeschränkungen zur Jahreswende 2020 / 2021 führen wir die persönliche Beratung per Telefon, Video oder per Email durch.

 

Mehr Digitalisierung für schnellere Abläufe

Viele unserer Kanzleiabläufe sind bereits digitalisiert und wir arbeiten ständig am Ausbau unserer digitalen Kanzlei. Denn digitale Prozesse beschleunigen die Abläufe – nicht nur zwischen uns und unseren Mandanten, sondern auch zwischen unserer Kanzlei und den Behörden und Gerichten. Auf diese Weise beschleunigen wir sowohl die Abläufe als auch die Verfahren – denn Formulare, Bescheide und Vollmachten sind schneller Vorort und wir erhalten schneller Rückmeldung.

 

In unserer Kanzlei arbeiten wir weitestgehend papierlos mit einer Kanzleisoftware speziell für Rechtsanwälte. Auch bei unserer Aktenbearbeitung arbeiten wir mit einer modernen Software-Lösung. Unser Posteingang ist komplett digitalisiert, so werden sämtliche Akten digital angelegt und gespeichert. Alle Daten speichern wir auf unserem lokalen Server, der besonders geschützt ist.

Klagen, Anträge und Schriftsätze reichen wir über die sichere Schnittstelle des elektronischen Anwaltspostfach (beA) online bei Gericht ein. Das Sozialgericht Berlin ist ein digitaler Vorreiter, mit dem wir überwiegend elektronisch kommunizieren.

 

Findet das Beratungsgespräch in unserer Kanzlei statt, dann scannen wir die Unterlagen unserer Mandanten direkt ein und geben die Papiere wieder mit. So haben die Mandanten jederzeit Zugriff auf alle ihre Unterlagen.

Wir können alle Abläufe noch weiter beschleunigen, wenn wir die notwendigen Unterlagen im Voraus erhalten. Unsere Mandanten können uns alle Daten per E-Mail im PDF-Format zukommen lassen. Dies geht auch direkt über ein Smartphone: Mit einer Handy-App, wie z.B. Fast Scanner, kann man einfach ein Dokument mit der Handykamera fotografieren. Die App generiert dann eine PDF-Datei, die sich per Mail verschicken lässt.

Ihr direkter Draht zu uns

Wir beraten Sie also weiterhin persönlich, direkt auf Ihre individuelle Situation bezogen: per Telefon, im Video-Chat und während der Corona-Krise in Ausnahmefällen auch in unserer Kanzlei. Auch eine schriftliche Beratung ist möglich.

 

Einen Termin für die persönlich Beratung können Sie gern telefonisch vereinbaren, rufen Sie einfach kurz auch. Natürlich können Sie uns auch per Mail oder direkt über dieses Kontaktformular erreichen. Schildern Sie uns bitte ganz kurz Ihr Anliegen und nennen Sie uns Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um die wichtigsten Fragen vorab zu klären und einen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Wir beraten Sie gern. Anruf oder Mail genügt.

Portrait

JANSSEN & STAUDACHER

Susanne Janssen
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Thomas Staudacher
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Sozialrecht



Fortbildungsbescheinigung des DAV
Fortbildungsbescheinigung des DAV

 


Auch Kinder reicher Eltern nehmen an deren Lebenstandard teil 

Der BGH ändert im Beschluss vom 16.09.2020 zum Aktenzeichen XII ZB 499/19 seine bisherige Rechtsprechung zur Ermittlung des Bedarfes beim Kindesunterhalt.

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Höherer Kindesunterhalt - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2021

Ab dem 01.01.2021 erhöhen sich die Kindesunterhaltsbeträge gemäß der Düsseldorfer Tabelle sowie das staatliche Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabelle beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die aktuelle Version

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Behindertenpauschbeträge ab 01.01.2021 erhöht


Die steuerlichen Behindertenpauschbetrage werden ab dem 01.01.2021 erhöht. Ein Pauschbetrag wird nunmehr bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 gewährt.
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Düsseldorfer Tabelle Ehevertrag Vorsorgevollmacht Jobcenter
Gemeinsames Sorgerecht Testament Erben trotz Hartz IV Priv. Krankenversicherung
Wechselmodell Erbvertrag Vermögensfreibeträge Rente mit 63
Vaterschaftsanerkennung Erbschaftssteuer Elternunterhalt  
Fortbildungsbescheinigung des DAV
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