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Die Kanzlei Janssen & Staudacher hat sich auf alle drei Fachgebiete spezialisiert: Sozialrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das Besondere an dieser Kombination: Es gibt zahlreiche Rechtsfälle in Deutschland, bei denen sich mehrere Rechtsgebiete überschneiden.

Kennt sich ein Anwalt nur auf einem der Gebiete aus, so werden oft die Möglichkeiten unseres Rechtssystems nicht ausgeschöpft. Unsere Mandaten profitieren von unseren Erfahrungen und Kenntnissen auf allen drei Rechtsgebieten. Hier nur ein paar Beispiele, bei welchen Rechtsfällen sich die Gebiete überschneiden.

Trennung und Scheidung bei Bezug von Altersrente oder Erwerbsminderungsrente

Bei Scheidung und Trennung greift zunächst das Familienrecht. In der Regel müssen die Rentenanwartschaften der Beteiligten ausgeglichen werden. Früher ging es oft nur um den Ausgleich der gesetzlichen Rente, doch immer häufiger spielen auch privat erworbene Rentenansprüche eine Rolle. Und hier greift das Sozialrecht. Die Gesetzesreform von 2009 hat viele Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die oft nicht ausgeschöpft werden. Mit dem speziellen Wissen von Susanne Janssen und Thomas Staudacher auf beiden Rechtsgebieten können wir auch in diesem Fall alle Möglichkeiten für unsere Mandanten berücksichtigen.

Erben bei Bezug von Bürgergeld (bisher Hartz 4)

Was können Eltern tun, wenn sie ihr Geld vererben möchten und eines der Kinder bezieht Bürgergeld (bisher Hartz 4 /ALG II)? Das JobCenter wird in diesem Fall versuchen, das Erbe auf die Sozialleistungen anzurechnen. Es braucht ein entsprechend abgefasstes Testament, damit trotz Bezug von Bürgergeld (bisher Hartz 4)  ein Angehöriger vom Erbe finanziell profitieren kann. Auch in diesem Fall sind wir die Spezialisten, da wir Sie sowohl auf dem Gebiet des Erbrechts als auch des Sozialrechts beraten können. Mit unserer Hilfe verfassen Sie ein rechtskonformes Testament für Ihre Angehörigen. Natürlich unterstützen wir Sie auch gegen Forderungen des Sozialamtes.

Behindertentestament

Auch das Behindertentestament benötigt fachliche Unterstützung auf den Rechtsgebieten Erbrecht und Sozialrecht. Wie können Eltern ihren behinderten Kindern Geld vererben, obwohl diese auf Sozialleistungen angewiesen sind? Mit unserer Expertise auf beiden Rechtsgebieten unterstützen wir Sie gern und formulieren für Sie ein rechtskonformes Behindertentestament. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie gegen Forderungen des Sozialamtes.

Elternunterhalt

Ihre Eltern sind pflegebedürftig und können die Kosten der Pflege nicht tragen? In diesem Fall tritt das Sozialamt für die entstehenden Kosten ein – und möchte anschließend von den Kindern die Kosten erstattet bekommen. Auch in diesem Fall greifen zwei Rechtsgebiete ineinander: Zunächst greift das Sozialrecht und das Sozialamt übernimmt die Kosten, die von Pflegebedürftigen nicht selber getragen werden können. Im Anschluss greift das Familienrecht: Das Sozialamt möchte die Kosten von den Kindern der Pflegebedürftigen als Unterhaltsleistungen erstattet bekommen. Auch in diesem Fall unterstützen wir Sie mit unserer speziellen Expertise und unserer jahrelangen Erfahrung auf beiden Fachgebieten.

Ausbildungsunterhalt

Sie sind unterhaltspflichtig und Ihr erwachsenes Kind studiert? Auch in diesem Fall greift sowohl das Familienrecht als auch das Sozialrecht – denn es ist die Frage zu klären, ob das Kind BaföG in Anspruch nehmen muss – und ob dieses mit Ihrem Unterhalt verrechnet werden kann.

Unsere Kanzlei für Familienrecht, Sozialrecht und Erbrecht

Susanne Janssen und Thomas Staudacher sind Fachanwälte für Familienrecht und Sozialrecht. Thomas Staudacher ist zudem Fachanwalt für Erbrecht. Beide verfügen über jahrelange Erfahrung auf allen drei Rechtsgebieten. In unserer Kanzlei finden Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner – auch wenn ein Gerichtstermin in den Urlaub Ihres Anwalts fällt oder aus anderen Gründen eine Vertretung notwendig ist: Wir vertreten uns gegenseitig und verfügen beide über fundiertes Wissen auf allen drei Rechtsgebieten. Sprechen Sie uns an.