Rechtsanwalt Thomas Staudacher hat für 2024 erneut die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwatlvereins erhalten.
Die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins leistet einen Beitrag zur Sicherung der Qualität der Rechtsdienstleistungen. Durch die
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vertiefen und ergänzen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten und leisten damit einen Beitrag zur Sicherung
der Qualität ihrer anwaltlichen Dienstleistungen.