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Als Fachanwälte für Erbrecht und für Sozialrecht beraten wir zu den Fragen zum Erbe während des Bezuges von Bürgergeld / AlG II oder zur Gestaltung eines Bedürftigentestaments, wenn Ihre Angehörigen Bürgergeld (bisher AlG II) beziehen oder zum Testament, wenn Sie ein behindertes Kind haben und diesem mit einem Behindertentestament mehr als einen Lebensstandad wie bei Soziahilfe zukommen lassen wollen und das Familienvermögen vor dem Zugriff des Sozialamtes schützen wollen.

 

Weitere Informationen zu Hartz 4 und Sozialamt

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen rund um das Bürgergeld (bisher Hartz 4):