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Brauche ich einen Erbschein?

In vielen Fällen muss ein Erbe gar keinen Erbschein beantragen, insbesondere wenn ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vorliegt und dieses eröffnet ist. Als Nachweis des Erbrechts gegenüber z.B. der Bank reicht dann die notarielle Urkunde und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus. Darüber in welchen Fällen Sie einen Erbschein brauchen und wie Sie diesen beantragen beraten wir Sie gerne.  

Kosten des Erbscheins

Für den Erbschein entstehen, wenn dieser durch den Notar oder Rechtsanwalt beantragt wird Notar- oder Rechtsanwaltsgebühren. Außerdem fallen Gerichtskosten an, insbesondere wenn das Gericht die eidesstattliche Versicherung fordert.  Wenn Sie bedürtig sind, kann für die Gerichtskosten beim Nachlassgericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Dann müssen Sie zunächst keine gerichtlichen Gebühren zahlen. Die bewilligte Verfahrenskostenhilfe ist ggf. zurückzuzahle, wenn Sie mit dem Erbschein Ihr Erbrecht durchsetzen und dadurch einzusetzendes Vermögen erhalten.