Erbrecht

OLG Köln 15.12.2023: Sozialamt darf keinen Erbschein beantragen
OLG Köln lehnt Erbscheinsantrag des Sozialamts mit Beschluss vom 15.12.2023 ab
Das OLG Köln hat einen Erbscheinsantrag des Sozialhilfeträgers abgelehnt, da kein Antragsrecht auf einen Erbschein als Gläubiger besteht.

BSG Urteil 11.09.2020: Rückforderung Sozialhilfe als Darlehen von Erben nicht durch Bescheid
BSG lehnt Rückforderung von Sozialhilfedarlehen von den Erben durch Bescheid ab.
Das BSG hat mit Urteil vom 11.9.2020 – B 8 SO 3/19 R entschieden, dass Sozialhilfe, die dem Erblasser als Darlehen bewilligt wurdem, von den Erben nicht durch Bescheid als Kostenersatz nach § 102 SGB XII gefordert werden darf.
Sozialrecht

OLG Hamburg 18.12.2023: Kostenloser Erbschein für Sozialleistungen nur bei beschränktem Antrag
Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat das OLG Hamburg entschieden, dass ein Erbschein nur dann nach § 64 SGB X kostenlos ist, wenn er ausschließlich für einen Antrag auf Sozialleistungen beantragt und erteilt wird.

BSG 27.02.2019 Kein Kostenersatz der Erben nach § 102 SGB XII für rechtwidrige Leistungen an den Erblasser
Das BSG hat mit Urteil vom 27.2.2019 – B 8 SO 15/17 R entschieden, dass als Kostenersatz nach § 102 SGB XII nur rechtmäßig gewährte Leistungen zurückgefordert werden dürfen.
Familienrecht

Aktuelle BSG-Entscheidung: Grenzen und Möglichkeiten des Auskunftsanspruchs beim Elternunterhalt
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 21.11.2024 (Az. B 8 SO 5/23 R) klargestellt, dass das Sozialamt Auskünfte von potenziell Unterhaltspflichtigen zunächst nur hinsichtlich der Einkommensverhältnisse verlangen darf. Ein weitergehendes Verlangen zu Vermögensverhältnissen ist unzulässig, solange nicht feststeht, dass die maßgebliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € überschritten ist.

Selbstbehalt beim Elternunterhalt - Unterhaltsleitlinien 2025
Nach der Entscheidung des BGH vom 23.10.2024 zum Elternunterhalt haben die ersten Oberlandesgerichte Ihre Unterhaltsleitlinien dem angepasst.
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BRAK-Fortbildungszertifikat für Rechtsanwalt Thomas Staudacher: Qualität durch kontinuierliche Weiterbildung
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vergibt das Fortbildungszertifikat an Anwältinnen und Anwälte, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig fortbilden und dies nachweisen können. Das Zertifikat ist mit dem Gütesiegel „Qualität durch Fortbildung“ verbunden und gilt als Anerkennung besonderer Qualifikation und Engagements im Anwaltsberuf.

Thomas Staudacher erhält erneut Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins
Rechtsanwalt Thomas Staudacher hat für 2024 erneut die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwatlvereins erhalten.