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In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen festhalten und Ihren Ärzten verbindlich mitteilen, welche Form der medizinischen Behandlung Sie wünschen und welche nicht. In vielen Broschüren und im Internet werden Musterpatientenverfügungen angeboten. Diese unterscheiden sich deutlich voneinander hinsichtlich Ausführlichkeit, rechtlicher Aktualität und praktischer Einsetzbarkeit. Häufig spielt dabei die Weltanschauung der Anbieter eine große Rolle. Musterpatientenverfügungen können natürlich hilfreich sein. Doch wenn sie falsch oder widersprüchlich ausgefüllt werden, gaukeln sie den Betroffenen eine falsche Sicherheit vor.

Wir helfen Ihnen, eine rechtswirksame und aktuelle Patientenverfügung zu erstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Patientenverfügung zum entscheidenden Zeitpunkt Ihre Wünsche auch durchsetzt. Wir beraten Sie, was Ihre individuelle Patientenverfügung umfassen kann und wie es rechtlich wirksam formuliert wird. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob Sie für Ihre Patientenverfügung eine notarielle Beurkundung benötigen. Für diesen Fall arbeiten wir mit einem Notar zusammen.

Ergänzend zur Patientenverfügung ist in vielen Fällen eine Vorsorgevollmacht notwendig und sinnvoll. Hier finden Sie weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht.

Patientenverfügung richtig aufbewahren

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gehören nicht in ein Testament, obwohl sie manchmal auch Patiententestament genannt werden. Denn ein Testament wird erst nach dem Tod des Verfassers eröffnet. Doch die Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und auch die Betreuungsverfügung werden vor dem Tod benötigt. Eine Patientenverfügung muss je nach Situation auch sehr kurzfristig vorliegen. Wir beraten Sie, wie und wo Sie Ihre Vollmachten und Verfügungen aufbewahren sollten. Außerdem können Sie uns beauftragen, Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vorsorgeregister registrieren zu lassen. Dann können Sie sicher sein, dass diese im entscheidenden Moment greifbar sind.