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Wir beraten Sie wenn Sie als behinderter Mensch Fragen dazu haben, ob und wie Ihre Eltern Sie am Erbe bzw. am Vermögen teilhaben lassen können und welche Folgen das für Ihre Sozialleistungen hat. Das kann je nach bezogener Sozialleistung (Bürgergeld, Grundsicherung, Eingliederungshilfe etc.) sehr unterschiedlich sein.

Auch als Eltern oder Angehörige eines behinderten Menschen beraten wir Sie dazu, wie Sie mit einem Behindertentestament Ihrem behinderten Kind zu einem besseren Lebensstandard verhelfen können, als wenn das Erbe auf die Sozialleistungen angerechnet wird und wie Sie das Familienvermögen erhalten können.

Das Behindertentestament oder Bedürftigentestament bedient sich mehrerer Gestaltungselemente. Durch Vor- und Nacherbe, Testamentsvollstreckung und Verwaltungsanordnung wird die Anrechnung auf Sozialleistungen verhindert. Das Behindertentestament ist von der Rechtsprechung anerkannt. Die Gestaltung erfordert eingehende Beratung und sorgfältige Gestaltung.

Als Fachanwälte für Sozialrecht und Erbrecht beraten wir Sie passgenau zu den Fragen an der Schnittstelle der beiden Gebiete.