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Im Internet finden Sie so manchen Scheidungskostenrechner. Doch diese berücksichtigen nicht Ihre persönliche Situation. Deshalb liegen oft die automatisch errechneten Kosten und die tatsächlichen Kosten weit auseinander.

Wir erläutern Ihnen zu jedem Zeitpunkt, welche Kosten auf Sie zukommen und womit Sie noch zu rechnen haben. Wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sich einig sind, so ist grundsätzlich eine Ehescheidung mit nur einem Scheidungsanwalt möglich. Doch in dieser Situation kann der Anwalt nicht beide Ehepartner oder Lebenspartner vertreten. Das Gesetz sieht in diesem Fall vor, dass der Scheidungsanwalt nur einen der beiden Scheidungswilligen vertritt. Der andere kann durch diesen Anwalt nicht vertreten werden. Während des gesamten Scheidungsverfahrens tritt der andere Partner solange ohne Anwalt auf, bis er selbst einen eigenen Anwalt beauftragt. Ohne Anwalt kann er nur dem Scheidungsantrag des anderen Partners, der durch den Anwalt vertreten ist, zustimmen. Er kann keine eigenen Anträge stellen und damit keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob Sie eine Scheidung ohne eigenen Anwalt wünschen.

Wenn eine Scheidung ohne Anwalt möglich ist, sollten Sie sich unbedingt vor Ablauf des Trennungsjahres über Ihre Rechte informieren. Wir beraten Sie gern, wie Sie die Kosten Ihrer Scheidung möglichst niedrig halten können.

Eine einvernehmliche Scheidung ist auch dann möglich, wenn beide Seiten durch einen eigenen Anwalt vertreten sind. Ihr Scheidungsanwalt kann das Verfahren durch Verhandlungen mit dem anderen Anwalt und dem Gericht auch beschleunigen. So können Sie in vielen Fällen eine notarielle Beurkundung durch eine Beurkundung im Verfahren ersetzen und sich die gesonderte notarielle Beurkundung ersparen.

Verfahrenskostenhilfe bei geringem Einkommen und Vermögen

Wenn Sie ein geringes Einkommen oder Vermögen haben und von Ihrem Ehepartner oder Lebenspartner keinen Verfahrenskostenvorschuss erhalten können haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wie die Prozesskostenhilfe für das familiengerichtliche Verfahren bezeichnet wird. Nähere Informationen und die notwendigen Formulare finden Sie auf unseren Seiten zur Prozesskostenhilfe.