Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 02.11.2023 entschieden, dass eine Ehe ist auch dann gescheitert ist, wenn sich nur ein Ehegatte endgültig abgewandt hat, weil auch dann eine Wiederherstellung nicht zu erwarten sei.
Allein der etwaige Wunsch des anderen Ehegatten, an der Ehe doch festzuhalten, stehe deshalb der Annahme des Scheiterns nicht entgegen. Weitere Voraussetzung für die Ehescheidung ist es, dass der Trennungswille nach außen dokumentiert ist.