Aufstockung von Arbeitslosengeld
Ihr Arbeitslosengeld (ALG I oder ALG 1) ist sehr gering? Dann haben Sie vielleicht nach dem Sozialgesetzbuch 2 Anspruch darauf, dass es durch ALG II (Hartz IV oder Hartz 4) aufgestockt wird. Mehr dazu finden Sie auf unserer Internetseite zum Stichpunkt Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung.