Es lohnt sich, bei Hartz 4 gegen Sanktionen vorzugehen
JobCenter und ArGen verhängten im Jahr 2012 insgesamt 1.004.344 Mal eine Sanktion. In Berlin wurden rein statistisch 4,8 % der ALG-II-Leistungsempfänger mit einer Sanktion belegt. Damit hat Berlin bundesweit die höchsten Sanktionsquoten.
Wir prüfen, ob das JobCenter eine Sanktion verhängen darf, wenn Sie Ihre Eingliederungsvereinbarung nicht erfüllt haben. Haben Sie ein Arbeitsangebot oder eine Arbeitsgelegenheit als nicht zumutbar abgelehnt oder konnten Sie die Arbeit nicht verrichten, so prüfen wir, ob Sie gegen die Sanktion vorgehen können. Wir klären, ob das JobCenter Sie wegen Meldeversäumnissen oder sonstigen Gründen sanktionieren darf.
Auch wenn Sie eine Sanktion des JobCenters für berechtigt halten, sollten Sie den Sanktionsbescheid von uns rechtzeitig prüfen lassen. Häufig enthalten die entsprechenden Schreiben falsche Rechtsfolgenbelehrungen. Auch wenn Sie eine Terminaufforderung nicht erhalten haben, lohnt es sich gegen die Sanktion vorzugehen, selbst wenn diese gerechtfertigt ist.
Häufig kürzen die JobCenter laufende Leistungen oder verrechnen angebliche Rückforderungen mit ihnen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Wir beraten Sie dazu und setzen Ihre Rechte gegen das JobCenter durch.